Pflegeunterstützungsgeld
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer akuten Pflegesituation von bis zu zehn Tagen. Es steht allen Arbeitnehmern zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen.
Bitte beachte: Wir können keine Rechnungen stellen für den Zeitraum, in dem du Lohnersatzleistungen bezogen hast.
Voraussetzungen
Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, stellst du einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Dabei müssen folgende Voraussetzungen zutreffen:
- Die Pflegesituation ist akut, also unvorhersehbar und unerwartet, eingetreten.
- Du bist ein naher Angehöriger der pflegebedürftigen Person.
- Dein Angehöriger wurde bereits als pflegebedürftig eingestuft oder es ist anzunehmen, dass sich eine Pflegebedürftigkeit in naher Zukunft anbahnt.
- Du bist angestellt und benötigst eine kurzzeitige Freistellung von der Arbeit.
- Der zu pflegende Angehörige ist bei einer deutschen Krankenkasse versichert, kann aber auch außerhalb Deutschlands leben.
Antrag stellen
- Hole dir die ärztliche Bescheinigung ein, dass der Angehörige akut pflegebedürftig ist.
- Stelle den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Formulare gibt es oft schon online zum herunterladen auf der Homepage der Krankenkasse.
- Informieren Smart als Arbeitgeber und reiche die Bescheinigung über den Verdienstausfall bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ein.
Höhe
Pflegende Angehörige erhalten Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse der gepflegten Person: 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelts, bzw. 100 Prozent, wenn in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen in erfolgt sind. Während dieser Zeit bleibt deine Versicherungspflicht bestehen.
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