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Studierende

Bitte denk daran, uns semesterweise deine Immatrikulationsbescheinigungen zu zuschicken, sodass wir dich weiterhin als Student*in abrechnen können.

Werkstudent*innen

Wenn du als Studierende*r nebenbei jobbst und dabei maximal bis zu 20 Stunden / Woche arbeitest, giltst du als Werkstudent*in. 

Als Student*in an einer öffentlichen anerkannten Hochschule in Deutschland hast du Zugang zur gesetzlichen studentischen Krankenversicherung. Da die Versicherung bereits über den Studierendenstatus besteht, werden die Beiträge bei Smart nicht nochmal erhoben. 

Die Berechnung deiner Sozialversicherungsbeiträge wird also etwas günstiger ausfallen, als die in der Tabelle der Anstellungskategorien zu sehen ist.

Zur Orientierung findest du unten drei Berechnungen mit der Berücksichtigung des Studierendenstatus - ohne Krankenkassen-Beiträgen. Die ausgewählten Anstellungskategorien dienen nur als Beispiel - du kannst mit einer beliebigen Kategorie angestellt werden. Deine Beiträge werden spätestens bei der Anstellung individuell berechnet. 

Berechnungsgrundlage: Geltungsjahr 2024, Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer, ohne Kinderfreibetrag, Krankenversicherung-Beitrag 15,8% (Techniker Krankenkasse), Anstellung bei Smart eG.

Kategorie

Gesamtkosten inkl. aller Steuern und Abgaben eG


Arbeitnehmer*- brutto im Anstellungs- vertrag in €

Arbeitszeit / Woche im Vertrag in h


Netto-Auszahlungsbetrag auf dein Konto* in €


Benötigter monatlicher Netto-Umsatz (Gesamtkosten + Smart Gebühr) in €

1

610


540

9


539


670

5

939


845

14,5


805


1.031

9

1.268


1.150

20


975


1.394

Familienversicherung

Falls du als Studierende*r unten 25 bist und nur mit einem Minijob angestellt bist, kannst du noch von der Familienversicherung profitieren. Dann wirst du bei der Versicherung deiner in Deutschland lebenden Eltern mitversichert.

Wann endet die studentische Krankenversicherung?

  • Wenn du mehr als 20 Stunden / Woche arbeitest.
  • Wenn du über 30 Jahre alt bist (mehr Infos hier).
  • Wenn du dich im Promotionsstudium befindest.

Falls eins davon auf dich zutrifft, wirst du als Arbeitnehmer*in bei Smart abgerechnet und es gelten die Berechnungen in der Tabelle der Anstellungskategorien.

Überprüfe deine Aufenthaltserlaubnis
Für Studierende aus Drittstatten sind oft Besonderheiten zu beachten. Falls du dich in Deutschland zum Zweck des Studiums aufhältst, kannst du ggf. die Grenze der 20 Stunden / Woche nicht überschreiten. Sonst steht dein Studium nicht im Vordergrund und der Zweck deines Aufenthaltes ändert sich.

Während der semesterfreien Zeit kannst du ggf. Vollzeit arbeiten, ohne die studentische Versicherung zu verlieren. Das gilt auch für Studierende mit einem Visum für Studienzwecke (für Letztere ist dann die Gesamtzahlt der Stunden im Jahr zu beachten!)