# Pflegeunterstützungsgeld

<p class="callout warning">Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine **Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt** während einer akuten Pflegesituation von bis zu zehn Tagen. Es steht allen Arbeitnehmern zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen.</p>

<p class="callout warning">Bitte beachte: Wir können keine Rechnungen stellen für den Zeitraum, in dem du Lohnersatzleistungen bezogen hast.</p>

##### Voraussetzungen

Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, stellst du einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Dabei müssen folgende Voraussetzungen zutreffen:

- Die Pflegesituation ist akut, also unvorhersehbar und unerwartet, eingetreten.
- Du bist ein naher Angehöriger der pflegebedürftigen Person.
- Dein Angehöriger wurde bereits als pflegebedürftig eingestuft oder es ist anzunehmen, dass sich eine Pflegebedürftigkeit in naher Zukunft anbahnt.
- Du bist angestellt und benötigst eine kurzzeitige Freistellung von der Arbeit.
- Der zu pflegende Angehörige ist bei einer deutschen Krankenkasse versichert, kann aber auch außerhalb Deutschlands leben.

##### Antrag stellen

1. Hole dir die **ärztliche Bescheinigung** ein, dass der Angehörige akut pflegebedürftig ist.
2. Stelle den **Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld** bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Formulare gibt es oft schon online zum herunterladen auf der Homepage der Krankenkasse.
3. Informieren Smart als **Arbeitgeber** und reiche die **Bescheinigung über den Verdienstausfall** bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ein.

##### Höhe

Pflegende Angehörige erhalten Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse der gepflegten Person: 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelts, bzw. 100 Prozent, wenn in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen in erfolgt sind. Während dieser Zeit bleibt deine Versicherungspflicht bestehen.