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Arbeitslosengeld und Grundsicherung

Du beziehst Arbeitslosengeld und möchtest mit Smart arbeiten?

Die Abwicklung deiner Aufträge über Smart ist auch bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) grundsätzlich möglich. Dabei musst du die Regeln für Nebeneinkommen und Arbeitszeit beachten.

Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, darf deine Nebentätigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen. Sobald du 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeitest, giltst du nicht mehr als arbeitslos und hast grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.

Außerdem musst du jede Nebentätigkeit vor bzw. spätestens bei ihrer Aufnahme der Agentur für Arbeit melden. Auch Änderungen bei Arbeitszeit oder Nebeneinkommen müssen gemeldet werden.

Beim ALG I gilt grundsätzlich ein Freibetrag von 165 € monatlich auf dein Nebeneinkommen. Bei der Grundsicherung ist der Freibetrag 100 € monatlich. Bis zu diesem Betrag wird das Nebeneinkommen in der Regel nicht auf dein Arbeitslosengeld angerechnet. Liegt dein anrechenbares Nebeneinkommen darüber, kann sich dein Arbeitslosengeld entsprechend reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein höherer Freibetrag gelten. Weitere Informationen findest du im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit.

Du hast einen Auftrag geplant die die Summe des Freibetrags überschreitet? Dann kannst du dich für diesen Zeitraum bei der Agentur für Arbeit abmelden und bei Smart mit einem höheren Gehalt angestellt sein.

Bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld solltest du dein Budget nicht „bunkern“, indem du höhere Rechnungen stellst, dir aber nur einen geringeren Betrag als Gehalt auszahlen lässt.

Wenn du Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld beziehst oder beantragen willst, informiere uns bitte sofort. Wir können gegebenenfalls eine Beratung mit dir vereinbaren.

Deine Anstellung mit Smart endet und du möchtest Arbeitslosengeld I beantragen?

Wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate beschäftigt warst, kannst du grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben.

Wenn du weißt, dass dein Arbeitsverhältnis enden wird, musst du dich bei der Bundesagentur für Arbeit spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Wenn du erst später vom Ende des Arbeitsverhältnisses erfährst, musst du dich innerhalb von 3 Tagen melden. Eine verspätete Arbeitsuchendmeldung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

Außerdem musst du dich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung arbeitslos melden. Du kannst dich bis zu 3 Monate im Voraus arbeitslos melden. Bei einer verspäteten Arbeitslosmeldung kann Arbeitslosengeld grundsätzlich erst ab dem Tag der Meldung gezahlt werden. Weitere Informationen findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Nach Beendigung deines Arbeitsverhältnisses bei Smart musst du bei uns die elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung anfordern. Wir übermitteln diese dann an die Bundesagentur für Arbeit.