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Lohndateien

Wenn du über Smart angestellt bist, bekommst du am Anfang des Folgemonats eine automatisch generierte Entgeltabrechnung („Lohnzettel“, „Lohnbeleg“) von Smart. 
In der Entgeltabrechnung sind alle Informationen zu deiner Anstellung zusammengefasst.

Die Entgeltabrechnung ist ein wichtiges Dokument und ein offizieller Nachweis deiner Einnahmen.
Die Monatsabrechnungen werden für dich in deiner persönlichen Cloud Mein.Smart hochgeladen und zusätzlich monatlich per E-Mail geschickt.

Lohnbeleg

Auf dem Lohnbeleg sind nur die Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung zu sehen (50 %). Wenn du über Smart angestellt bist, musst du auch den Arbeitgeber-Anteil (die anderen 50 %) aus deinem Budget zahlen. Dies wird in der Entgeltabrechnung aber nicht aufgelistet.

Lohnabrechnung MUSTER_DE.PNG

Lohnsteuerbescheinigung

Ein Jahresnachweis über dein Einkommen ist die Lohnsteuerbescheinigung, die meistens am Anfang des Folgejahres erstellt wird. Diesen Nachweis brauchst du für deine Steuererklärung. Diese findest du auch in Mein.Smart.

Bitte beachte, dass keine Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber erstellt wird, da diese Arbeitnehmer*innen nicht sozialversicherungspflichtig sind. 

SV-Meldebescheinigung

 

 

Sozialversicherungsabgaben

In der Zeile Sozialversicherung sind die Arbeitnehmer-Anteile für die Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung zusammengefasst.

Die jeweiligen Anteile sind in dem Kasten links unten noch einmal separat aufgeschlüsselt:
LSt = Lohnsteuer
SoliZ = Solidaritätszuschlag
KiSt = Kirchensteuer
Kammer = Kammerbeitrag (nur für bestimmte Berufsgruppen und für die Angestellten des Bildungswerks)
SV = Sozialversicherung
SV-Brutto = der Betrag, der die Grundlage für die Bemessung der Sozialabgaben ist
KV = der Beitrag zur Krankenversicherung + Zusatzbeitrag der Krankenkasse
RV = der Beitrag zur Rentenversicherung
AV = der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
PV = der Beitrag zur Pflegeversicherung (Versicherte mit Kindern zahlen 3,05 %, kinderlose Versicherte zahlen 3,05 + 0,35 = 3,4 %)

Auf dem Lohnbeleg sind nur die Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung zu sehen (50 %). Wenn du über Smart angestellt bist, musst du auch den Arbeitgeber-Anteil (die anderen 50 %) aus deinem Budget zahlen. Dies wird in der Entgeltabrechnung aber nicht aufgelistet.