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Anstellungsbedingungen

Für eine Anstellung bei Smart erhältst du einen Anstellungsvertrag. Voraussetzung dafür sind die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und Aufträge, die deine Anstellungskosten decken. Natürlich müssen auch formale arbeitsrechtliche Bedingungen erfüllt sein. 

Deine Mitgliedschaft bei Smart bedeutet nicht, dass du automatisch bei Smart angestellt bist. Du musst Smart aktiv über dein Anstellungswunsch informieren und Aufträge einreichen. Deine Anstellung ist erst bestätigt, wenn du den Arbeitsvertrag von uns per E-Mail erhalten hast und dann im Anschluss diesen Vertrag unterschrieben an uns per E-Mail zurückschickst.

Voraussetzungen für die Anstellung
  • Gewöhnlicher Wohnsitz in Deutschland
  • Es müssen Aufträge vorhanden sein, die von Smart in Rechnung gestellt werden können.
  • Für eine sozialversicherungspflichtige Anstellung müssen deine Einnahmen mindestens 760 € netto im Schnitt pro Monat betragen.
  • Die Standard-Mindestlaufzeit eines Vertrags ist vier Monate.
  • Um über eine Anstellung bei Smart krankenversichert zu sein, muss der Anteil des Einkommens aus der Anstellung bei Smart den Hauptteil des Gesamteinkommens betragen (bei gleichzeitiger selbstständigen Tätigkeit)
  • Nicht-EU-Staatsangehörige müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, die eine Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) erlaubt.
  • Ein Arbeitsvertrag kann jeweils am 1. Tag eines Monats beginnen.

Frist beachten
Jede Anfrage bezüglich eines Arbeitsvertrags für den Folgemonat muss bei uns spätestens am letzten Tag des vorherigen Monats kommuniziert werden. Wenn du z. B. dein Gehalt für Februar ändern willst, musst du uns bis zum 31. Januar Bescheid geben!