Anstellungsbedingungen Für eine Anstellung bei Smart erhältst du einen Anstellungsvertrag. Voraussetzung dafür sind die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und Aufträge, die deine Anstellungskosten decken . Natürlich müssen auch formale arbeitsrechtliche Bedingungen erfüllt sein.  Deine Mitgliedschaft bei Smart bedeutet nicht, dass du automatisch bei Smart angestellt bist. Du musst Smart aktiv über dein Anstellungswunsch informieren und Aufträge einreichen . Deine Anstellung ist erst bestätigt, wenn du den Arbeitsvertrag von uns per E-Mail erhalten hast.  Voraussetzungen für die Anstellung Gewöhnlicher Wohnsitz in Deutschland Es müssen Aufträge vorhanden sein, die von Smart in Rechnung gestellt werden können. Für eine sozialversicherungspflichtige Anstellung müssen deine Einnahmen mindestens 760 € netto im Schnitt pro Monat betragen. Die Standard-Mindestlaufzeit eines Vertrags ist vier Monate. Zu beachten bei gleichzeitiger selbständigen Tätigkeit: Um über eine Anstellung bei Smart krankenversichert zu sein, muss der Anteil des Einkommens aus der Anstellung bei Smart den Hauptteil des Gesamteinkommens betragen, bzw muss das Arbeitnehmerbrutto höher sein als der Gewinn aus der Selbständigkeit. Nicht-EU-Staatsangehörige müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, die eine Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) erlaubt. Frist beachten Jede Anfrage bezüglich eines Arbeitsvertrags muss bei uns spätestens  am 10. des laufenden Monats kommuniziert werden. Wenn du z. B. dein Gehalt für Februar ändern willst, musst du uns bis zum 10. Februar Bescheid geben!  Erfahre hier mehr über Minijobs bei Smart.