# Anstellungsbedingungen

Für eine Anstellung bei Smart erhältst du einen Anstellungsvertrag. Voraussetzung dafür sind **die Mitgliedschaft in der Genossenschaft** und **Aufträge, die deine Anstellungskosten decken**. Natürlich müssen auch **formale arbeitsrechtliche Bedingungen** erfüllt sein.

Deine Mitgliedschaft bei Smart bedeutet nicht, dass du automatisch bei Smart angestellt bist. Du musst Smart aktiv über dein [Anstellungswunsch informieren](https://guide.smartde.coop/books/deine-anstellung/chapter/anstellung-verwalten) und [Aufträge einreichen](https://guide.smartde.coop/shelves/03-auftragsabwicklung). Deine Anstellung ist erst bestätigt, wenn du den Arbeitsvertrag von uns per E-Mail erhalten hast und dann im Anschluss diesen Vertrag unterschrieben an uns per E-Mail zurückschickst.

##### Voraussetzungen für die Anstellung

- Gewöhnlicher Wohnsitz in Deutschland
- Es müssen Aufträge vorhanden sein, die von Smart in Rechnung gestellt werden können.
- Für eine sozialversicherungspflichtige Anstellung müssen deine Einnahmen mindestens 760 € netto im Schnitt pro Monat betragen.
- Die Standard-Mindestlaufzeit eines Vertrags ist vier Monate.
- Um über eine Anstellung bei Smart krankenversichert zu sein, muss der Anteil des Einkommens aus der Anstellung bei Smart den Hauptteil des Gesamteinkommens betragen (bei gleichzeitiger selbstständigen Tätigkeit)
- Nicht-EU-Staatsangehörige müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, die eine Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) erlaubt.
- Ein Arbeitsvertrag kann jeweils am 1. Tag eines Monats beginnen.

<p class="callout warning">**Frist beachten**  
Jede Anfrage bezüglich eines Arbeitsvertrags für den Folgemonat muss bei uns spätestens **am letzten Tag des vorherigen Monats** kommuniziert werden. Wenn du z. B. dein Gehalt für Februar ändern willst, musst du uns bis zum 31. Januar Bescheid geben! </p>

<p class="callout info">Erfahre [**hier**](https://guide.smartde.coop/books/das-abc-der-anstellung/page/minijob) mehr über Minijobs bei Smart.</p>