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Arbeitslosengeld

Du beziehst Arbeitslosengeld und möchtest mit Smart arbeiten?

Die Abwicklung deiner Aufträge über Smart ist auch bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld begrenzt möglich. Allerdings müssen die Regeln bezüglich des erlaubten Nebeneinkommens berücksichtigt werden. Wenn regelmäßig mehr als 15 Wochenstunden gearbeitet werden, kann kein Arbeitslosengeld mehr bezogen werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat wichtige Informationen in einem Merkblatt zusammengefasst.

Du kannst bei Smart bis 165 EUR über ein Minijob verdienen, ohne dass du eine Kürzung von deinem ALG1 bekommst, bzw. bis 100 EUR bei Bezug von Bürgergeld. 

Du hast einen Auftrag geplant die die Summe des Freibetrags überschreitet? Dann kannst du dich für die Dauer des Leistungszeitraums bei der AfA abmelden und für diese Periode bei Smart mit einem höheren Gehalt angestellt sein. Es ist auch möglich, dass du in immer noch Arbeitslosengeld beziehst, dir aber die Sozialleistung gekürzt wird. Es besteht immer Meldepflicht bei Nebentätigkeiten bei der Agentur für Arbeit.

Bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld muss dein Budget immer entsprechend ausbezahlt werden, d.h. du darfst deinen Budget nicht 'bunkern' und höhere Rechnung stellen, dir aber nur einen Minijob auszahlen lassen.

Du solltest uns sofort informieren, sobald du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld empfängst. Wir können dann ggf. eine Beratung vereinbaren.

Deine Anstellung mit Smart endet und du möchtest Arbeitslosengeld I beantragen?
Falls du in den letzten 5 Jahren 12 Monate angestellt warst, kannst du Arbeitslosengeld I beantragen.
Die Arbeitslosenmeldung erfolgt nicht automatisch, nachdem dein Vertrag endet. Du solltest dich 3 Monate vor dem Ende deiner Anstellung persönlich bei der Arbeitsagentur melden. Siehe die Webseite der Arbeitsagentur.
Nachdem du die Anstellung bei Smart beendest und dich arbeitslos gemeldet hast, übermitteln wir die Arbeitsbescheinigung an die Arbeitsagentur.

Informiere uns bitte immer aktiv, dass du die Arbeitsbescheinigung brauchst.