# Studierende
Bitte denk daran, uns semesterweise deine **Immatrikulationsbescheinigungen** zu zuschicken, sodass wir dich weiterhin als Student\*in abrechnen können.
#### Werkstudent\*innen Wenn du als Studierende\*r nebenbei jobbst und dabei maximal **bis zu 20 Stunden / Woche** arbeitest, giltst du als Werkstudent\*in. Als Student\*in an einer öffentlichen anerkannten Hochschule in Deutschland hast du Zugang zur gesetzlichen studentischen Krankenversicherung. Da die Versicherung bereits über den Studierendenstatus besteht, werden die Beiträge bei Smart nicht nochmal erhoben. Die Berechnung deiner Sozialversicherungsbeiträge wird also etwas günstiger ausfallen, als die in der Tabelle der [Anstellungskategorien](https://guide.smartde.coop/books/deine-anstellung/chapter/anstellungskategorien) zu sehen ist. Zur Orientierung findest du unten drei Berechnungen mit der Berücksichtigung des Studierendenstatus - ohne Krankenkassen-Beiträgen. Die ausgewählten Anstellungskategorien dienen nur als Beispiel - du kannst mit einer beliebigen Kategorie angestellt werden. Deine Beiträge werden spätestens bei der Anstellung individuell berechnet.**Berechnungsgrundlage**: Geltungsjahr 2024, Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer, ohne Kinderfreibetrag, Krankenversicherung-Beitrag 15,8% (Techniker Krankenkasse), Anstellung bei Smart eG.
**Kategorie** | **Gesamtkosten inkl. aller Steuern und Abgaben eG** | **Arbeitnehmer\*- brutto im Anstellungs- vertrag in €** | **Arbeitszeit / Woche im Vertrag in h** | **Netto-Auszahlungsbetrag auf dein Konto\* in €** | **Benötigter monatlicher Netto-Umsatz (Gesamtkosten + Smart Gebühr) in €** | |||
1 | 610 | 540 | 9 | 539 | 670 | |||
5 | 939 | 845 | 14,5 | 805 | 1.031 | |||
9 | 1.268 | 1.150 | 20 | 975 | 1.394 |
**Überprüfe deine Aufenthaltserlaubnis** Für Studierende aus Drittstatten sind oft Besonderheiten zu beachten. Falls du dich in Deutschland zum Zweck des Studiums aufhältst, kannst du ggf. die Grenze der 20 Stunden / Woche nicht überschreiten. Sonst steht dein Studium nicht im Vordergrund und der Zweck deines Aufenthaltes ändert sich.
Während der **semesterfreien Zeit** kannst du ggf. Vollzeit arbeiten, ohne die studentische Versicherung zu verlieren. Das gilt auch für Studierende mit einem Visum für Studienzwecke (für Letztere ist dann die Gesamtzahlt der Stunden im Jahr zu beachten!)