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FAQ Umsatzsteuer

Ich bin Kleinunternehmer*in – warum stellt Smart eine Rechnung mit Umsatzsteuer? 

Weil Smart umsatzsteuerpflichtig ist und die Rechnung über Smart gestellt wird und nicht mit deiner privaten Steuernummer.

Welcher Umsatzsteuersatz fällt an? 

Smart ist umsatzsteuerpflichtig. Ob eine Leistung mit dem regulären Umsatzsteuersatz (19%) oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) gestellt wird, wird vom Umsatzsteuergesetz definiert. Am Ende der Auftragserstellung im Smart Portal wird dir angezeigt, welcher Steuersatz für deine Leistung fällt.

Leistungen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) sind z. B.:

  • Rechteübertragung (Nutzungsrechte, Lizenzgebühren…)

  • Eintrittskarten für Theater, Konzerte, Museen
  • Die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbare Darbietungen ausübender Künstler*innen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG

Bei bestimmten Lehrtätigkeiten kann Smart die Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen. Die Abrechnung muss dann über das Smart Bildungswerk laufen und du musst von Smart Bildungswerk angestellt sein.

Welcher Umsatztsteuersatz fällt bei den Kund*innen im Ausland an?

Ist die Kund*in eine Unternehmer*in im EU-Ausland mit einer internationalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr., „international VAT ID number“), wird die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt (Prinzip der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, „Reverse Charge“). Hat die Kund*in keine internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wird davon ausgegangen, dass sie keine Unternehmer*in ist, sondern eine Privatperson ist – die Rechnung wird folglich mit deutscher Umsatzsteuer gestellt. 

Ist die Kund*in eine Unternehmer*in im nicht-EU-Ausland, wird die Rechnung in der Regel auch ohne Umsatzsteuer gestellt. In diesem Fall brauchen wir keine USt.-ID-Nr. des Kunden. 

Ist die Kund*in eine Privatperson im Ausland, muss geprüft werden, ob Smart die Leistung in Rechnung stellen kann. Bestimmte Leistungen an Privatpersonen können nicht von Smart in Rechnung gestellt werden, wenn die Leistungen tatsächlich im Ausland erbracht werden. Dies betrifft zum Beispiel künstlerische Leistungen und Unterrichtsleistungen, die physisch im Ausland erbracht oder online im Ausland empfangen werden.

Welcher Umsatzsteuersatz fällt bei Stadtsführungen?

Eine Stadtführung gilt als sogenannte sonstige Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken bzw. einem bestimmten Ort (§ 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG). Da eine Führung ja an einem konkreten Ort  stattfindet, ist der Leistungsort immer dort, wo die Leistung ausgeführt wird. Egal, ob dein Auftraggeber aus der EU oder aus Deutschland kommt, die Leistung ist ortgebunden und wird in dem Land besteuert, wo sie durchgeführt wird.

Wo ist der Leistungsort?
  • Leistungsort ist Deutschland: deutsche Umsatzsteuerpflicht. Die Stadtführung fällt unter die normalen Regelungen. Es gilt der reguläre Steuersatz von 19 %

    Du brauchst keine ausländische USt-ID deines Kunden anzugeben, weil Reverse-Charge hier nicht greift.

    Optional kannst du noch einen Hinweis wie diesen auf der Rechnung ergänzen: „Leistungsort gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG ist Deutschland. Es handelt sich um eine in Deutschland steuerpflichtige Leistung.“

     

  • Leistungsort ist in der EU:  Die Leistung ist in dem jeweiligen EU-Land umsatzsteuerpflichtig, wo die Leistung erbracht wird. Führst du zum Beispiel eine Stadtsführung in Paris durch, wird die Rechnung mit französischer Umsatzsteuer gestellt. 

     

  • Leistungsort ist im Drittland: Die Leistung ist außerhalb des deutschen Umsatzsteuerrechts. Die Rechnung wird also ohne Umsatzsteuer gestellt.