# FAQ Umsatzsteuer

<details id="bkmrk-ich-bin-kleinunterne"><summary>Ich bin Kleinunternehmer\*in – warum stellt Smart eine Rechnung mit Umsatzsteuer? </summary>

<span style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Arial',sans-serif;">Weil Smart umsatzsteuerpflichtig ist und die Rechnung über Smart gestellt wird und nicht mit deiner privaten Steuernummer.</span>

</details><details id="bkmrk-welcher-umsatzsteuer"><summary>Welcher Umsatzsteuersatz fällt an? </summary>

<span style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Arial',sans-serif;">Smart ist umsatzsteuerpflichtig. Ob eine Leistung mit dem regulären Umsatzsteuersatz (19%) oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) gestellt wird, wird vom </span>[<span style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Arial',sans-serif;">Umsatzsteuergesetz</span>](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/)<span style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Arial',sans-serif;"> definiert. Am Ende der Auftragserstellung im Smart Portal wird dir angezeigt, welcher Steuersatz für deine Leistung fällt.</span>

<span style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Arial',sans-serif;">Leistungen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) sind z. B.:  
</span>

- <span style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Arial',sans-serif;">Rechteübertragung (Nutzungsrechte, Lizenzgebühren…)</span>
- <span style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Arial',sans-serif;">Eintrittskarten für Theater, Konzerte, Museen</span>
- <span style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Arial',sans-serif;">Die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbare Darbietungen ausübender Künstler\*innen ([§ 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html)<span style="font-family: Arial, sans-serif; font-size: 11pt;">) </span></span>

<span style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Arial',sans-serif;">Bei **bestimmten Lehrtätigkeiten** kann Smart die Rechnung **ohne Umsatzsteuer** stellen. Die Abrechnung muss dann über das [Smart Bildungswerk](https://guide.smartde.coop/shelves/07-smart-bildungswerk) laufen und du musst von Smart Bildungswerk angestellt sein.</span>

</details><details id="bkmrk-welcher-umsatztsteue"><summary>Welcher Umsatztsteuersatz fällt bei den Kund\*innen im Ausland an?</summary>

<span style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Arial',sans-serif;">Ist die Kund\*in eine **Unternehmer\*in im EU-Ausland** mit einer **internationalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer** (USt-ID-Nr., „international VAT ID number“), wird die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt (Prinzip der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, „Reverse Charge“). Hat die Kund\*in keine internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wird davon ausgegangen, dass sie keine Unternehmer\*in ist, sondern eine Privatperson ist – die Rechnung wird folglich mit deutscher Umsatzsteuer gestellt. </span>

<span style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Arial',sans-serif;">Ist die Kund\*in **eine Unternehmer\*in im nicht-EU-Ausland**, wird die Rechnung in der Regel auch ohne Umsatzsteuer gestellt. In diesem Fall brauchen wir keine USt.-ID-Nr. des Kunden. </span>

<span style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Arial',sans-serif;">Ist die Kund\*in eine **Privatperson** im Ausland, muss geprüft werden, ob Smart die Leistung in Rechnung stellen kann. Bestimmte Leistungen an Privatpersonen können nicht von Smart in Rechnung gestellt werden, wenn die Leistungen **tatsächlich im Ausland erbracht werden**. Dies betrifft zum Beispiel künstlerische Leistungen und Unterrichtsleistungen, die physisch im Ausland erbracht oder online im Ausland empfangen werden.</span>

</details><details data-id="details-1741175194960" id="bkmrk-welcher-umsatzsteuer-1"><summary>Welcher Umsatzsteuersatz fällt bei Stadtsführungen?</summary>

Eine Stadtführung gilt als sogenannte **sonstige Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken bzw. einem bestimmten Ort** (§ 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG). Da eine Führung ja an einem konkreten Ort stattfindet, ist der Leistungsort **immer dort**, wo die Leistung ausgeführt wird. **Egal, ob dein Auftraggeber aus der EU oder aus Deutschland kommt**, die Leistung ist ortgebunden und wird in dem Land besteuert, wo sie durchgeführt wird.

##### **Wo ist der Leistungsort?**

- **Leistungsort ist Deutschland:** deutsche Umsatzsteuerpflicht. Die Stadtführung fällt unter die normalen Regelungen. Es gilt der **reguläre Steuersatz von 19 %**.
    
    Du brauchst keine ausländische USt-ID deines Kunden anzugeben, weil Reverse-Charge hier nicht greift.
    
    <p class="callout info">Optional kannst du noch einen Hinweis wie diesen auf der Rechnung ergänzen: „Leistungsort gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG ist Deutschland. Es handelt sich um eine in Deutschland steuerpflichtige Leistung.“</p>
- **Leistungsort ist in der EU:** Die Leistung ist **in dem jeweiligen EU-Land umsatzsteuerpflichtig, wo die Leistung erbracht wird**. Führst du zum Beispiel eine Stadtsführung in Paris durch, wird die Rechnung mit französischer Umsatzsteuer gestellt.
- **Leistungsort ist im Drittland:** Die Leistung ist außerhalb des deutschen Umsatzsteuerrechts. Die Rechnung wird also ohne Umsatzsteuer gestellt.

</details>