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Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der SMartDe eG hat 5 Sitze.

Diese sollen idealerweise wie folgt besetzt sein:

  • 1 Repräsentat:in der SmartBe Fondation (Pflichtsitz laut Satzung)
  • 1 Repräsentant:in der aktiven Mitglieder
  • 1 Repräsentant:in der Wissenschaft / Forschung
  • 1 Repräsentant:in aus dem Smart Team
  • 1 Repräsentant:in aus der Wirtschaft / Social Economy

Die Tätigkeit des Aufsichtsrats kann ausschließlich von Mitgliedern der Genossenschaft ausgeführt werden. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Die Amtszeit beläuft sich auf 3 Jahre (06.2021 - 06.2024)

Eine Neu- oder Wiederwahl findet während der ordentlichen Generalversammlung statt.

Aufgabe des AR ist die Bestellung, Kontrolle und Beratung des Vorstands. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat quartalsweise über die Geschäftstätigkeit. Es finden jährlich etwa 1-2 Sitzungen mit dem Vorstand statt, bei denen über die Wirtschaftspläne beraten und beschlossen wird.

Der Aufsichtsrat kann eine:n Aufsichtsratsvorsitzende:n wählen.

Weitere Infos in der Satzung.

Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften hat hier eine Broschüre zu den Rechten und Pflichten des Aufsichtsrats erstellt: https://www.zdk-hamburg.de/wp-content/uploads/delightful-downloads/2014/12/Rechte_und_Pflichten...2_Auflage.pdf