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Die Generalversammlung - Rechte und Pflichten

Mitglied bei der Genossenschaft zu sein heißt, ein Stimmrecht bei der mindestens einmal jährlich stattfindenden Generalversammlung zu haben. Bei den Abstimmungen herrscht das Prinzip ein Mitglied = eine Stimme, egal wie viele Anteile das Mitglied erworben hat.

Abgestimmt und beschlossen wird:

  • Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinn- und Verlustverteilung: sollte die Genossenschaft Gewinne erzielen,

    entscheidet die Generalversammlung, wie sie verwendet werden sollen – es werden dann Bereiche zur Abstimmung vorgeschlagen, in die die Gewinne investiert werden sollen, wie zum Beispiel die Entwicklung der Services für die Mitglieder (Gewinne werden nicht an die Mitglieder ausgeschüttet);

  • die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats

  • die Wahl des Aufsichtsrats: der Aufsichtsrat hat eine Kontrollfunktion und berät den

    Vorstand und die Geschäftsführung

Die Generalversammlung der Smart Genossenschaft findet in der Regel im Juni jeden Jahres statt. Die Einladung erfolgt 2 Wochen vor Termin per E-Mail.

Die Generalversammlungen und Abstimmungen finden online statt, gefolgt von einem vor Ort Programm in Berlin.