# Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats

**Der Aufsichtsrat der SMartDe eG hat 5 Sitze.**

Diese sollen idealerweise wie folgt besetzt sein:

- 1 Repräsentat:in der SmartBe Fondation (Pflichtsitz laut Satzung)
- 1 Repräsentant:in der aktiven Mitglieder
- 1 Repräsentant:in der Wissenschaft / Forschung
- 1 Repräsentant:in aus dem Smart Team
- 1 Repräsentant:in aus der Wirtschaft / Social Economy

Die Tätigkeit des Aufsichtsrats kann ausschließlich von Mitgliedern der Genossenschaft ausgeführt werden. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Die Amtszeit beläuft sich auf 3 Jahre (06.2024 - 06.2027)

Eine Neu- oder Wiederwahl findet während der ordentlichen Generalversammlung statt.

Aufgabe des AR ist die **Bestellung, Kontrolle und Beratung** des Vorstands. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat quartalsweise über die Geschäftstätigkeit. Es finden jährlich etwa 1-2 Sitzungen mit dem Vorstand statt, bei denen über die Wirtschaftspläne beraten und beschlossen wird.

Der Aufsichtsrat kann eine:n Aufsichtsratsvorsitzende:n wählen.

Weitere Infos in der [Satzung](https://guide.smartde.coop/books/mitgliedschaft/page/satzung-der-smartde-eg).

Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften hat hier eine Broschüre zu den Rechten und Pflichten des Aufsichtsrats erstellt: [https://www.zd](https://www.zdk-hamburg.de/wp-content/uploads/delightful-downloads/2014/12/Rechte_und_Pflichten...2_Auflage.pdf "Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats einer Genossenschaft")[k-hamburg.de/wp-content/uploads/delightful-downloads/2014/12/Rechte\_und\_Pflichten...2\_Auflage.pdf](https://www.zdk-hamburg.de/wp-content/uploads/delightful-downloads/2014/12/Rechte_und_Pflichten...2_Auflage.pdf)