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Was kann erstattet werden?

Hier findest du eine Übersicht einiger Güter, die aus deinem Budget erstattet werden können.

Erstattbare Güter:

Abos
  • bis zu 50 Euro insgesamt/Monat
  • Smart muss als Rechnungsadresse benutzt werden
  • Nahverkehrs-Abos können nicht erstattet werden, es kann aber ein Jobticket über Smart abgeschlossen werden. Mehr Infos hier
Bahncard

Wer privat eine BahnCard kauft und diese auch für berufliche Reisen oder die Fahrt zu Bewerbungsgesprächen nutzt, kann die Kosten dafür als Werbungskosten geltend machen. Wichtig ist, die Fahrten für berufliche Auswärtstätigkeiten und Fahrten für Bewerbungsgespräche aufzulisten. Dafür muss ein Fahrtenbuch geführt, das auf der einen Seite den Preis des regulären Tickets zeigt und auf der anderen Seite den Preis des Tickets mit Bahncard. Sollte die Summe der regulären Fahrpreise die der ermäßigten Fahrten inklusive Bahncard übersteigen, kannst du dir die Bahncard aus deinem Budget erstatten lassen.

Es sind lediglich so viele Reisen einzutragen, bis die Kosten ohne BahnCard die Kosten mit BahnCard übersteigen. Danach ist keine weitere Auflistung notwendig.

Eine Fahrtenbuch-Vorlage findest du in mein.Smart unter Allgemeine Infos - Mitglieder\Formulare_Forms. Bitte unterzeichne diese Datei und schicke sie uns zusammen mit deiner Erstattungsanfrage.

Berufsbekleidung

Schutzkleidung, uniformierte Kleidung für berufliche Nutzung

Bewirtung

Bei Bewirtungskosten werden 70% des Nettobetrags und die volle Vorsteuer erstattet. Es müssen mindestens zwei Personen gespeist haben (Verpflegung einzelner Personen können nur über die Reisekosten abgerechnet werden)

Um Bewirtungskosten zu erstatten, brauchen wir einen ausgefüllten Bewirtungsbeleg mit Namen der bewirteten Personen und deiner Unterschrift. Das entsprechende Formular kannst du im Restaurant bekommen, alternativ findest du es auch in deinem mein.Smart-Ordner und hier.

Bitte beachte: Trinkgeld das nicht auf dem Beleg aufgeführt wird, wird nicht erstattet.

Büromaterial, Kopien, Ausdrucke

 

Fahrkarten - Deutsche Bahn
Aufgrund einer Umstrukturierung bei der Deutschen Bahn gelten Tickets nicht mehr als ausreichender Beleg. Stattdessen wird von der Deutschen Bahn eine entsprechende Rechnung für jede Fahrkarte verlangt.

Das bedeutet, dass wir Tickets der Deutschen Bahn nicht mehr als Belege akzeptieren können. Wenn du beruflich mit Smart reist,  bitten wir dich, die Smart-Adresse als Rechnungsadresse im DB-Portal zu hinterlegen. Die Rechnungen von DB erhältst du über diesen Link: https://www.bahn.de/buchung/meine-reisen 

Achtung: Falls du das DB Portal auch für privaten Ticketkauf benutzten möchtest, solltest du vor dem Kauf die Adresse ändern.

Bitte beachte, dass wir Nahverkehr-Tickets and Abos am Wohnort sowie zur Geschäftsstelle nicht erstatten können.
Fachbücher, Fachzeitschriften

 

Fortbildung

 

Fremdleistungen
  • entweder die Erstattung einer schon von dir bezahlten Rechnung oder
  • die direkte Bezahlung von Smart an Dritte. Gehe hierfür zum Kapitel Direktzahlungen.
Materialkosten

 

Miete für Arbeitsraum
  • Co-Working-Space, Raumnutzung, Proberaum (keine häuslichen Arbeitszimmer).
  • Es werden Überweisungsbelege sowie der Mietvertrag benötigt.
Porto

 

Technische und hochwertige Güter
  • Für bestimmte Belege bzw. Güter muss eine Nutzungsvereinbarung mit Smart abgeschlossen werden. z.B.:
    1. Laptops, PCs, Monitore, Server etc.
    2. Kameras, Fernseher, Beamer
    3. Mobiltelefone
    4. hochwertige Werkzeuge und technische Geräte
  • Bitte beachte, dass über Smart erstattete Güter nicht gegen Schäden und Verlust versichert sind.
  • Bitte beachte, dass diese Güter am Ende der Anstellung mit Smart von dir wieder abgekauft werden sollen, um in dein Besitz zu kommen.

Hochpreisiges und / oder technisches Equipment kann nur nach Absprache mit Smart erstattet werden. Komm zu unserer Q&A via Teams oder vereinbare einen Telefontermin, wenn du mehr Infos brauchst. 

Transportkosten inklusive Kraftstoff

 

Pre-Paid-Karten

Handy-Guthabenkarten, Ein Handyvertrag / Abo kann nicht erstattet werden

Verpflegung/Catering

für die Teilnehmer*innen an projektbezogene Veranstaltungen

Werbung

z.B. Flyer, Plakate, Social Media

Versicherungen

(nur mit Smart-Adresse) für projektbezogene Tätigkeiten und Events


Was kann nicht erstattet werden? 

  • Kosten, die nicht mit einem über Smart abgewickelten Auftrag oder der bei Smart ausgeübten Tätigkeit in Verbindung stehen
  • Häusliche Arbeitszimmer

  • Buchhaltungs-, Steuerberatungs- und Rechtskosten

  • Nahverkehr-Abos, Nahverkehr-Tickets am Ort der Geschäftsstelle Berlin oder am Wohnort

  • Fahrten zur Geschäftsstelle (Wilhelmstr. 150, 10963 Berlin)

Als Alternative zu einer BVG-Abo, kannst du das Deutschlandticket als Jobticket über dein Smart Budget nutzten. Mehr Infos dazu findest du im Kapitel Weitere Benefits der Anstellung bei Smart.

Wenn Ihr eure Ausgaben auf dieser Liste nicht findet, fragt uns bitte via E-Mail (members@smartde.coop), ob die Kosten erstattet werden können.