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Reisekostenerstattung - Bedingungen

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Grund der Reise muss betrieblich veranlasst sein und mit einem Auftrag in Verbindung stehen, der über Smart abgerechnet wurde.
  • Bitte stellt eure Reisekostenerstattungsanfragen zeitnah bei uns und zwar bis zum Ende des Folgemonats.
  • Belege und Rechnungen zu Reisekosten wie Fahrkarten, Zugtickets, Flugtickets, bitten wir über die Auslagenerstattung einzureichen. Das Reisekosten Formular errechnet nur die pauschalierten Reisekosten, wie Per Diems, Übernachtungspauschalen und Kilometergelder im direkten Zusammenhang mit einem ausgeführten Auftrag. 
Per Diems

Per Diems sind fest geregelte Pauschalbeträge, die Smart als Arbeitgeber*in ohne Vorlage von Rechnungen erstatten kann.

Verpflegungsmehraufwand

Über die Reisekostenerstattung kann auch der gesetzlich geregelte Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden (Per Diems). Hier handelt es sich um pauschale Summen bei beruflich veranlassten Reisen. Bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden innerhalb Deutschlands beträgt der Satz 28 Euro, für den An- und Abreisetag 14 Euro. Die Sätze werden verringert, wenn im Rahmen der Übernachtung Mahlzeiten inklusive waren.

Bei Reisen ins Ausland gelten je nach Reiseziel unterschiedliche Sätze, die hier zu finden sind.

Übernachtungspauschalen

Smart berechnet deine Übernachtungskostenpauschale anhand deiner Angaben.

Für Inlandsreisen beträgt sie 20€.

Übernachtungskostenpauschalen für Auslandsreisen findest Du hier.

Fahrtkosten-Pauschale (km)

Die km-Pauschale für die Reisen mit einem eigenen PKW beträgt 0,30 EUR / km.

Wir können nur die offiziell festgesetzte Kilometerpauschalen auszahlen. Falls dir deine Kund*in einen höheren Betrag / km angeboten hat, können wir die Summe in Rechnung stellen. Du kannst dir aber daraus nur die 0,30 EUR erstatten lassen.