Per Diems
Das Wichtigste in Kürze
- Der Grund der Reise muss betrieblich veranlasst sein und mit einem Auftrag in Verbindung stehen, der über Smart abgerechnet wurde.
- Bitte stellt eure Reisekostenerstattungsanfragen zeitnah bei uns und zwar bis zum Ende des Folgemonats.
- Belege und Rechnungen zu Reisekosten wie Fahrkarten, Zugtickets, Flugtickets, bitten wir über die Auslagenerstattung einzureichen. Das Reisekosten Formular errechnet nur die pauschalierten Reisekosten, wie Per Diems, Übernachtungspauschalen und Kilometergelder im direkten Zusammenhang mit einem ausgeführten Auftrag.
Per Diems
Per Diems sind fest geregelte Pauschalbeträge, die Smart als Arbeitgeber*in ohne Vorlage von Rechnungen erstatten kann.
Verpflegungsmehraufwand
Über die Reisekostenerstattung kann auch der gesetzlich geregelte Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden (Per Diems). Hier handelt es sich um pauschale Summen bei beruflich veranlassten Reisen. Bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden innerhalb Deutschlands beträgt der Satz 28 Euro, für den An- und Abreisetag 14 Euro. Die Sätze werden verringert, wenn im Rahmen der Übernachtung Mahlzeiten inklusive waren.
Bei Reisen ins Ausland gelten je nach Reiseziel unterschiedliche Sätze, die hier zu finden sind.
Übernachtungspauschalen
Smart berechnet deine Übernachtungskostenpauschale anhand deiner Angaben.
Für Inlandsreisen beträgt sie 20€.
Übernachtungskostenpauschalen für Auslandsreisen findest Du hier.
Fahrtkosten-Pauschale (km)
Die km-Pauschale für die Reisen mit einem eigenen PKW beträgt 0,30 EUR / km.
Wir können nur die offiziell festgesetzte Kilometerpauschalen auszahlen. Falls dir deine Kund*in einen höheren Betrag / km angeboten hat, können wir die Summe in Rechnung stellen. Du kannst dir aber daraus nur die 0,30 EUR erstatten lassen.
Smart macht es einfacher: Nutze Pauschalen bei DienstreisenFür deine Dienstreisen im Rahmen der Smart Aufträge kannst du Reisekosten in Form von Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen ganz unkompliziert und ohne Belege über das Smart Portal einreichen, anstatt einzelne Belege für Verpflegung und Hotel zu sammeln.
Als Beispiel: Wenn du für einen Smart Auftrag nach Paris reist, kannst du (sofern du genügend Mittel in deinem Budget hast und bei Smart angestellt bist) pro vollen Arbeitstag bis zu 54 EUR für Verpflegung und bis zu 191 EUR für Übernachtungen ausbezahlt bekommen, frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben. Die Tabelle mit allen Pauschalen findest du hier. |
Keine Kommentare