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FAQ Umsatzsteuer

Ich bin Kleinunternehmer*in – warum stellt Smart eine Rechnung mit Umsatzsteuer?  

Weil Smart umsatzsteuerpflichtig ist und die Rechnung über Smart gestellt wird und nicht mit deiner privaten Steuernummer.

Welcher Umsatzsteuersatz fällt an?  

Smart ist umsatzsteuerpflichtig. Ob eine Leistung mit dem regulären Umsatzsteuersatz (19%) oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) gestellt wird, wird vom Umsatzsteuergesetz definiert. Am Ende der Auftragserstellung im Smart Portal wird dir angezeigt, welcher Steuersatz für deine Leistung fällt.

Leistungen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) sind z. B.:

  • Rechteübertragung (Nutzungsrechte, Lizenzgebühren…)

  • Eintrittskarten für Theater, Konzerte, Museen
  • Die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbare Darbietungen ausübender Künstler*innen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG)  

Bei bestimmten Lehrtätigkeiten kann Smart die Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen. Bei derDie Abrechnung muss dann über das Smart Bildungswerk befinden sich dazu alle Informationen im Abschnitt Smart Bildungswerk laufen und du musst von Smart Bildungswerk angestellt sein.

Welcher Umsatztsteuersatz fällt bei den Kund*innen im Ausland an?

Ist die Kund*in eine Unternehmer*in im EU-Ausland mit einer internationalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr., „international VAT ID number“), wird die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt (Prinzip der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, „Reverse Charge“). Hat die Kund*in keine internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wird davon ausgegangen, dass sie keine Unternehmer*in ist, sondern eine Privatperson ist – die Rechnung wird folglich mit deutscher Umsatzsteuer gestellt.  

Ist die Kund*in eine Unternehmer*in im nicht-EU-Ausland, wird die Rechnung in der Regel auch ohne Umsatzsteuer gestellt. In diesem Fall brauchen wir keine USt.-ID-Nr. des Kunden.  

Ist die Kund*in eine Privatperson im Ausland, muss geprüft werden, ob Smart die Leistung in Rechnung stellen kann. Bestimmte Leistungen an Privatpersonen können nicht von Smart in Rechnung gestellt werden, wenn die Leistungen tatsächlich im Ausland erbracht werden. Dies betrifft zum Beispiel künstlerische Leistungen und Unterrichtsleistungen, die physisch im Ausland erbracht oder online im Ausland empfangen werden.