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Anstellungsbedingungen

Für eine Anstellung bei Smart erhältst du einen Anstellungsvertrag. Voraussetzung dafür sind die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und Aufträge, die deine Anstellungskosten decken. Natürlich müssen auch formale arbeitsrechtliche Bedingungen erfüllt sein. 

Deine Mitgliedschaft bei Smart bedeutet nicht, dass du automatisch bei Smart angestellt bist. Du musst Smart aktiv über dein Anstellungswunsch informieren und Aufträge einreichen. Deine Anstellung ist erst bestätigt, wenn du den Arbeitsvertrag von uns per E-Mail erhalten hast und dann im Anschluss diesen Vertrag unterschrieben an uns per E-Mail zurückschickst.

Voraussetzungen für die Anstellung
  • Gewöhnlicher Wohnsitz in Deutschland
  • Es müssen Aufträge vorhanden sein, die von Smart in Rechnung gestellt werden können.
  • Für eine sozialversicherungspflichtige Anstellung müssen deine Einnahmen mindestens 760 € netto im Schnitt pro Monat betragen.
  • Die Standard-Mindestlaufzeit eines Vertrags ist vier Monate.
  • Um über eine Anstellung bei Smart krankenversichert zu sein, muss der Anteil des Einkommens aus der Anstellung bei Smart den Hauptteil des Gesamteinkommens betragen (bei gleichzeitiger selbstständigen Tätigkeit)
  • Nicht-EU-Staatsangehörige müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, die eine Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) erlaubt.
  • Ein Arbeitsvertrag kann jeweils am 1. Tag eines Monats beginnen.
Sozialabgaben

Bei einer Anstellung (für die Dauer des Arbeitsvertrags), werden die Sozialabgaben und Lohnsteuer von deinen Einnahmen abgezogen und von der Genossenschaft abgeführt. Dabei werden sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil von dem Mitglied beglichen.

Wie viel Einnahmen pro Monat in eine Anstellung investiert werden, kann anhand von Anstellungskategorien frei entschieden werden.

Die Sozialabgaben setzen sich folgendermaßen zusammen:

Gesetzliche Krankenversicherung 14,6 % plus Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung 3,05 – 3,4 %, mit/ohne Kind
Rentenversicherung 18,6 %
Arbeitslosenversicherung 2,4 %
Zusätzliche Arbeitgeber-Kosten/Umlagen variabel zwischen 0,5 und 3,5 %
Lohnsteuer progressiv je nach Einkommen

Der Grundfreibetrag für Lohnsteuer ändert sich jedes Jahr und hängt von deinen persönlichen Merkmalen ab. Nutzte den Lohnsteuerrechner auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen, um genau zu berechnen, wie viel Lohnsteuer du eventuell zahlst.

Frist beachten
Jede Anfrage bezüglich eines Arbeitsvertrags für den Folgemonat muss bei uns spätestens am letzten Tag des vorherigen Monats kommuniziert werden. Wenn du z. B. dein Gehalt für Februar ändern willst, musst du uns bis zum 31. Januar Bescheid geben!