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Studierende

Bitte denk daran, uns semesterweisefür jedes Semester deine ImmatrikulationsbescheinigungenImmatrikulationsbescheinigung zu zuschicken,schicken, sodassdamit wir dich weiterhin als Student*Werkstudent*in abrechnen können.

Werkstudent*innen

Wenn du als Studierende*rStudierender nebenbeineben jobbstdeinem Studium arbeitest und dabei maximalgrundsätzlich bisnicht zumehr als 20 Stunden /pro Woche während der Vorlesungszeit arbeitest, giltstkannst du unter den weiteren Voraussetzungen als Werkstudent*in.Werkstudentin gelten. Entscheidend ist, dass dein Studium weiterhin im Vordergrund steht.

Als Student*in an einer öffentlichenstaatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland hastkannst du Zuganggrundsätzlich zurin gesetzlichender studentischen Krankenversicherung.Krankenversicherung Da(KVdS) versichert sein. Wenn die VersicherungVoraussetzungen bereitsfür die Werkstudentenregelung erfüllt sind, bist du über dendeine Studierendenstatus besteht, werden die BeiträgeBeschäftigung bei Smart grundsätzlich nicht nochmalin erhoben.der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Beiträge zur Rentenversicherung fallen dagegen grundsätzlich weiterhin an. Deine Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung zahlst du grundsätzlich selbst über deine Krankenkasse.

DieDadurch fällt die Berechnung deiner Sozialversicherungsbeiträge wirdüber also etwasSmart günstiger ausfallen,aus als diebei ineiner derregulären Tabellesozialversicherungspflichtigen derBeschäftigung. AnstellungskategorienDie zugenaue sehenBerechnung ist.erfolgt bei deiner Anstellung individuell.

Zur Orientierung findest du unten drei BerechnungenBeispielberechnungen mit derunter Berücksichtigung des Studierendenstatus -– also ohne Krankenkassen-Beiträgen.ge zur Kranken- und Pflegeversicherung über die Beschäftigung bei Smart. Die ausgewählten Anstellungskategorien dienen nur als Beispiel -Beispiele; du kannst mit einer beliebigen Kategorie angestellt werden. Deine Beiträge werden spätestens bei der Anstellung individuell berechnet. 

Berechnungsgrundlage: Geltungsjahr 2026, Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer, ohne Kinderfreibetrag, Anstellung bei Smart eG.

Kategorie

Gesamtkosten inkl. aller Steuern und Abgaben eG


Arbeitnehmer*- brutto im Anstellungs- vertrag in €


Netto-Auszahlungsbetrag auf dein Konto* in €


Benötigter monatlicher Netto-Umsatz (Gesamtkosten + Smart Gebühr) in €

1

682


605


604


750

5

943


845


812


1037

9

1275


1.150


1077


1402

Familienversicherung

Falls du als Studierende*r unten 25 bist und nur mit einem Minijob angestellt bist, kannst du noch von der Familienversicherung profitieren. Dann wirst du bei der Versicherung deiner in Deutschland lebenden Eltern mitversichert.

Wann endet die studentische Krankenversicherung?

  • Mit dem Ende deines Studiums bzw. mit der Exmatrikulation,
  • Mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift (mehr Infos hier).
  • Wenn eine andere Form der Krankenversicherungspflicht vorrangig ist.
  • Wenn du mehr als 20 Stunden / Woche arbeitest.
  • Wenn du über 30 Jahre alt bist (mehr Infos hier).
  • Wenn du dich im Promotionsstudium befindest.

Falls einsdie davonWerkstudentenregelung aufbei dichdir zutrifft,nicht greift, wirst du bei Smart grundsätzlich als regulärer Arbeitnehmer*in beiabgerechnet. Smart abgerechnet und esDann gelten die Berechnungen in der Tabelle der Anstellungskategorien.Anstellungskategorien.

Überprüfe deine Aufenthaltserlaubnis
FüFFür Studierende aus DrittstattenDrittstaaten sindkönnen oftzusätzlich Besonderheitenaufenthaltsrechtliche zuRegelungen beachten.gelten. FallsWenn du dicheine in DeutschlandAufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums aufhältst,hast, kannstdarfst du ggf.grundsätzlich dieentweder Grenzebis zu 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage pro Jahr arbeiten oder während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden /pro Woche. nicht überschreiten. Sonst steht dein Studium nicht im Vordergrund undWährend der ZweckSemesterferien deinesist Aufenthaltesauch änderteine sich.Vollzeitbeschäftigung möglich.

Während der semesterfreien Zeit kannst du ggf. Vollzeit arbeiten, ohne die studentische Versicherung zu verlieren. Das gilt auch für Studierende mit einem Visum für Studienzwecke (für Letztere ist dann die Gesamtzahlt der Stunden im Jahr zu beachten!)