Studierende
Werkstudent*innen
HierWenn du als Studierende*r nebenbei jobbst und dabei maximal bis zu 20 Stunden / Woche arbeitest, giltst du als Werkstudent*in.
Als Student*in an einer öffentlichen anerkannten Hochschule in Deutschland hast du Zugang zur gesetzlichen studentischen Krankenversicherung. Da die Versicherung bereits über den Studierendenstatus besteht, werden die Beiträge bei Smart nicht nochmal erhoben.
Die Berechnung deiner Sozialversicherungsbeiträge wird also etwas günstiger ausfallen, als die in der Tabelle der Anstellungskategorien zu sehen ist.
Zur Orientierung findest du dieunten Gehaltskategorien,drei dieBerechnungen fürmit dender AnstellungsvertragBerücksichtigung des Studierendenstatus - ohne Krankenkassen-Beiträgen. Die ausgewählten Anstellungskategorien dienen nur als Beispiel - du kannst mit einer beliebigen Kategorie angestellt werden. Deine Beiträge werden spätestens bei der SmartAnstellung Genossenschaftindividuell gewähltberechnet. werden können. Solltest du beim Smart Bildungswerk angestellt werden, findest du hier die Anstellungskategorien des Smart Bildungswerk.
*Wichtig: Alle Beträge sind gerundet in € und beziehen sich auf Berechnungen auf der folgenden Grundlage:Berechnungsgrundlage: Geltungsjahr 2024, Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer, ohne Kinderfreibetrag, Krankenversicherung-Beitrag 15,8% (Techniker Krankenkasse), RentenversicherungsfreiheitAnstellung bei Minijob.Smart eG.
Es kann sein, dass deine persönlichen Merkmale von dieser Berechnung abweichen, die exakten Gesamtkosten für die Anstellung werden monatlich in deinem Budget angepasst.
Kategorie |
Gesamtkosten inkl. aller Steuern und Abgaben eG |
|
Arbeitnehmer*- brutto im Anstellungs- vertrag in € |
Arbeitszeit / Woche im Vertrag in h |
|
Netto-Auszahlungsbetrag auf dein Konto* in € |
|
Benötigter monatlicher Netto-Umsatz (Gesamtkosten + Smart Gebühr) in € |
1 |
610 |
|
540 |
9 |
|
539 |
|
670 |
5 |
939 |
|
845 |
14,5 |
|
805 |
|
1.031 |
9 |
1.268 |
|
1.150 |
20 |
|
975 |
|
1.394 |
Immatrikulationsbescheinigungen
Bitte denk daran, uns semesterweise deine Immatrikulationsbescheinigungen zu zuschicken, sodass wir dich weiterhin als Student*in abrechnen können.
Wann endet die studentische Krankenversicherung?
- Wenn du mehr als 20 Stunden / Woche arbeitest.
- Wenn du über 30 Jahre alt bist (mehr Infos hier).
- Wenn du dich im Promotionsstudium befindest.
Falls eins davon auf dich zutrifft, wirst du als Arbeitnehmer*in bei Smart abgerechnet und es gelten die Berechnungen in der Tabelle der Anstellungskategorien.
Überprüfe deine Aufenthaltserlaubnis
Für Studierende aus Drittstatten sind oft Besonderheiten zu beachten. Falls du dich in Deutschland zum Zweck des Studiums aufhältst, kannst du ggf. die Grenze der 20 Stunden / Woche nicht überschreiten. Sonst steht dein Studium nicht im Vordergrund und der Zweck deines Aufenthaltes ändert sich.
Während der semesterfreien Zeit kannst du ggf. Vollzeit arbeiten, ohne die studentische Versicherung zu verlieren. Das gilt auch für Studierende mit einer Visum für Studienzwecke (für letztere ist dann die Gesamtzahlt der Stunden im Jahr zu beachten!)