Was kann erstattet werden?
Erstattbare Güter:
Abos
- bis zu 50 Euro insgesamt/Monat
- Smart muss als Rechnungsadresse benutzt werden
- Nahverkehrs-Abos können nicht erstattet werden, es kann aber ein Jobticket über Smart abgeschlossen werden. Mehr Infos hier
Bahncard
Wer privat eine BahnCard kauft und diese auch für berufliche Reisen oder die Fahrt zu Bewerbungsgesprächen nutzt, kann die Kosten dafür als Werbungskosten geltend machen. Wichtig ist, die Fahrten für berufliche Auswärtstätigkeiten und Fahrten für Bewerbungsgespräche aufzulisten. Dafür muss ein Fahrtenbuch geführt, das auf der einen Seite den Preis des regulären Tickets zeigt auf der anderen Seite den Preis des Tickets mit Bahncard. Sollte die Summe der regulären Fahrpreise die der ermäßigten Fahrten inklusive Bahncard übersteigen, könnt Ihr Euch die Bahncard aus Eurem Budget erstatten lassen.
Berufsbekleidung
Schutzkleidung, uniformierte Kleidung für berufliche Nutzung
Bewirtung
Bei Bewirtungskosten werden 70% des Nettobetrags und die volle Vorsteuer erstattet. Es müssen mindestens zwei Personen gespeist haben (Verpflegung einzelner Personen können nur über die Reisekosten abgerechnet werden)
Um Bewirtungskosten zu erstatten, brauchen wir einen ausgefüllten Bewirtungsbeleg mit Namen der bewirteten Personen und deiner Unterschrift. Das entsprechende Formular kannst du im Restaurant bekommen, alternativ findest du es auch in deinem mein.Smart-Ordner und hier.
Bitte beachte: Trinkgeld das nicht auf dem Beleg aufgeführt wird, wird nicht erstattet.
Büromaterial, Kopien, Ausdrucke
Fahrkarten - Deutsche Bahn
Fachbücher, Fachzeitschriften
Fortbildung
Fremdleistungen
- entweder die Erstattung einer schon von dir bezahlten Rechnung oder
- die direkte Bezahlung von Smart an Dritte. Gehe hierfür zum Kapitel Direktzahlungen.
Materialkosten
Miete für Arbeitsraum
- Co-Working-Space, Raumnutzung, Proberaum (keine häuslichen Arbeitszimmer).
- Es werden Überweisungsbelege sowie der Mietvertrag benötigt.
Porto
Transportkosten inklusive Kraftstoff
Pre-Paid-Karten
Handy-Guthabenkarten, Ein Handyvertrag / Abo kann nicht erstattet werden
Verpflegung/Catering
für die Teilnehmer*innen an projektbezogene Veranstaltungen
Werbung
z.B. Flyer, Plakate, Social Media
Versicherungen
(nur mit Smart-Adresse) für projektbezogene Tätigkeiten und Events
Was kann nicht erstattet werden?
- Kosten, die nicht mit einem über Smart abgewickelten Auftrag oder der bei Smart ausgeübten Tätigkeit in Verbindung stehen
-
Häusliche Arbeitszimmer
-
Buchhaltungs-, Steuerberatungs- und Rechtskosten
-
Nahverkehr-Abos, Nahverkehr-Tickets am Ort der Geschäftsstelle Berlin
- Fahrten zur Geschäftsstelle (Wilhelmstr. 150, 10963 Berlin)
Als Alternative zu einer BVG-Abo, kannst du das Deutschlandticket als Jobticket über dein Smart Budget nutzten. Mehr Infos dazu findest du im Kapitel Weitere Benefits der Anstellung bei Smart.
Wenn Ihr eure Ausgaben auf dieser Liste nicht findet, fragt uns bitte via E-Mail (members@smartde.coop), ob die Kosten erstattet werden können.