Zahlungsgarantie
Wenn du deine Aufträge über Smart abwickelst und von Smart angestellt bist, kannst du von der Zahlungsgarantie profitieren.
Die Zahlungsgarantie bedeutet, dass du am Monatsende ein gemitteltes Gehalt erhältst, das auch auf deinen geplanten zukünftigen Aufträgen basiert. Smart geht dafür in Vorleistung und zahlt dein Gehalt bereits aus, auch wenn Smart die Rechnung an deine Kund*in noch nicht gestellt hat oder noch auf die Zahlung deiner Kund*in wartet. So wird sichergestellt, dass du regelmäßig am Monatsende ein Gehalt erhältst und weniger abhängig von schwankenden Zahlungseingängen bist. In Absprache mit Smart kannst du festlegen, welche Gehaltskategorie für dich am besten passt. Diese Gehaltskategorie kann abhängig von deinen geplanten Aufträgen angepasst werden.
Kurz gesagt: Die Zahlungsgarantie bedeutet, dass die Auftragssumme deinem Budget bereits zur Verfügung steht, unabhängig davon, wann deine Kund*in bezahlt.
Das bedeutet auch, dass du dein Gehalt weiterhin erhältst, wenn deine Kund*in in Zahlungsverzug ist und die Rechnung von Smart nicht rechtzeitig bezahlt. Smart kümmert sich dann darum, deine Kund*in zu kontaktieren und an die Zahlung zu erinnern.
Sollten deine Kund*innen die Rechnung trotz mehrerer Zahlungserinnerungen nicht bezahlen, wird Smart die jeweilige Kund*in formal zur Zahlung auffordern. Bevor Smart diesen Schritt einleitet, wirst du kontaktiert, um die Details dazu abzusprechen. Sollte deine Kund*in trotz Zahlungsaufforderung die Rechnung nicht bezahlen, haftet Smart mit dem Vermögen der Genossenschaft.
Voraussetzungen für die Zahlungsgarantie
1.Deine Kund*in hat den Auftrag online oder mit einer Unterschrift auf dem Auftragsformular oder Honorarvertrag formal bestätigt. Nur dann hat Smart die rechtliche Grundlage, die Zahlung von deiner Kund*in einzufordern und eine Zahlungserinnerung oder Zahlungsaufforderung zu verschicken.2.DeineKundinKundin hat ihren Sitz in der Europäischen Union.
Wann gilt die Zahlungsgarantie nicht?
- Du hast bei der Auftragserstellung die Bestätigung durch die Kund*in übersprungen und es liegt kein unterschriebenes Auftragsformular oder Honorarvertrag vor. Smart hat in diesem Fall keine rechtliche Grundlage, die Zahlung von deiner Kund*in einzufordern oder eine Zahlungsaufforderung zu verschicken.
- Deine Kund*in hat ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union. In diesem Fall ist es für Smart sehr schwierig, Zahlungen einzufordern.
- Deine Kund*in ist eine Privatperson. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Mahnwesen und Inkassoverfahren bei Privatkund*innen kaum Erfolgschancen haben. Wir arbeiten an einer digitalen Lösung im Portal, die eine Sofortzahlung ermöglichen soll.
- Du hast den Auftrag nicht zur Zufriedenheit deiner Kundin ausgeführt. Da es in solchen Fällen häufig unterschiedliche Sichtweisen gibt, bietet Smart an, in enger Abstimmung mit dir als Vermittlerin aufzutreten und eine Einigung mit deiner Kund*in zu erreichen. Wenn vereinbart wird, dass nur ein Teil der Rechnung bezahlt wird, gilt die Zahlungsgarantie nur für diesen Teilbetrag.
- Du hast den Auftrag nur teilweise ausgeführt. In diesem Fall gilt die Zahlungsgarantie nur für den Teil der Leistung, der tatsächlich ausgeführt und in Rechnung gestellt wurde.
- Der Auftrag konnte aufgrund höherer Gewalt nicht ausgeführt werden. Sollte es mit deiner Kund*in eine individuelle vertragliche Regelung zu Auftragsausfällen bei höherer Gewalt geben, zum Beispiel eine Ausfallzahlung, gilt die Zahlungsgarantie nur für die vertraglich vereinbarte Ausfallzahlung. Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, diese Regelungen in den Zusatzvereinbarungen des Auftrags festzuhalten.
- Du erlaubst Smart nicht, deiner Kund*in eine Zahlungserinnerung oder Zahlungsaufforderung zu schicken.
Besonderheiten bei Rahmenverträgen oder Aufträgen mit wiederkehrenden Zahlungen
Wenn du einen bestätigten oder unterschriebenen Rahmenvertrag mit einer Businesskund*in in der Europäischen Union vereinbart hast, gilt Folgendes: Du schätzt die geplanten Einheiten oder Stunden, die du für deine Kund*in pro Monat leisten wirst, und wählst eine entsprechende Anstellungskategorie. Eine Mindestschätzung der Einheiten oder Stunden muss im unterschriebenen Rahmenvertrag enthalten sein, damit eine realistische Anstellungskategorie gewählt werden kann. Wenn sich später herausstellt, dass du mehr oder weniger Einheiten oder Stunden pro Monat arbeitest als geplant, kann deine Anstellungskategorie angepasst werden, sodass sich dein Budget entsprechend ausgleicht. Die Zahlungsgarantie gilt nur für die tatsächlich geleisteten und in Rechnung gestellten Einheiten oder Stunden. Für Privatkund*innen, Kund*innen außerhalb der Europäischen Union oder für Aufträge ohne unterschriebenes Rahmen-/ Auftragsformular besteht keine Zahlungsgarantie.
Zahlungen an Smart ohne unterschriebenes Auftragsformular
Wenn kein unterschriebenes Auftragsformular vorliegt, kann deine Anstellung bei Smart erst beginnen oder verlängert werden, wenn deine Kund*in bezahlt hat. In diesem Fall besteht keine Zahlungsgarantie.
Besonderheiten bei größeren Beträgen
Bei Rechnungen ab 5.000 Euro an Geschäftskundinnen muss der Auftrag im Rahmen der Bestätigung durch die Kundin zusätzlich unterschrieben und wieder hochgeladen werden.
Aufträge können bis zu zwei Monate im Voraus bestätigt werden.
Hinweis
Sollte nach erteilter Zahlungsgarantie festgestellt werden, dass der Auftrag auf fehlerhaften Informationen basierte, behält sich Smart vor, entstandene finanzielle Verluste vom Mitglied zurückzufordern.