Zahlungsgarantie
Wenn du deine Aufträge über Smart abwickelst und von Smart angestellt bist, kannst du von der Zahlungsgarantie profitieren.
Die zwei Grundvoraussetzungen der Zahlungsgarantie sind:
Die Zahlungsgarantie beinhaltet zwei Aspekte:
- Die Gehaltsgarantie bedeutet, dass du von Smart schon ein gemitteltes Gehalt am Monatsende auf der Basis von zukünftigen Aufträgen erhältst. Smart geht für dein Gehalt in Vorleistung und zahlt es dir schon aus, obwohl Smart die Rechnung an deine Kund*in noch nicht gestellt hat oder auf die Zahlung deiner Kund*in wartet. Dadurch soll
sichergestellt werden, dass du regelmäßig am Monatsende ein Gehalt erhältst und damit unabhängiger von fluktuierenden Zahlungen bist. Du kannst in Absprache mit Smart bestimmen, welche Gehaltskategorie für dich am besten passt und kannst diese Gehaltskategorie abhängig von deinen geplanten Aufträgen anpassen. - Unter der Zahlungsausfallgarantie ist zu verstehen, dass du dein Gehalt auch weiterhin erhältst, wenn deine Kund*in in Zahlungsverzug ist, die Rechnung von Smart also nicht rechtzeitig bezahlt hast. Smart kümmert sich dann im Hintergrund darum, deine Kund*in zu kontaktieren und sie zu erinnern, dass sie die Rechnung bezahlen muss. Sollten deine Kund*innen die Rechnung von Smart trotz mehrmaliger Zahlungserinnerungen nicht bezahlen, wird Smart deine Kund*in formal zur Zahlung auffordern (Mahnung). Bevor Smart diesen Schritt macht, wirst du kontaktiert, um die Details dazu abzusprechen. Sollte deine Kund*in trotz einer Zahlungsaufforderung die Rechnung nicht bezahlen, haftet Smart mit dem Vermögen der Genossenschaft.
Die zwei Grundvoraussetzungen der Zahlungsgarantie sind:
Deine Kund*in hat ihren Sitz in der Europäischen Union. Bei Kund*innen außerhalb der Europäischen Union ist es für Smart sehr schwierig, Zahlungen einzufordern und Zahlungsaufforderungen (Mahnungen) zu verschicken.
Wann gilt die Zahlungsausfallgarantie nicht?
- Du hast bei Auftragserstellung die Kund*innenbestätigung übersprungen und es liegt auch kein unterschriebenes Auftragsformular bzw. Honorarvertrag vor. Smart hat in diesem Fall keine rechtliche Grundlage, die Zahlung von deiner Kund*in einzufordern und eine Zahlungsaufforderung zu verschicken.
- Deine Kund*in hat ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union. In diesem Fall ist es für Smart sehr schwierig, Zahlungen einzufordern.
Besonderheiten bei Rahmenverträgen / Aufträgen mit wiederkehrenden Zahlungen
- Wenn du einen bestätigten oder unterschriebenen Rahmenvertrag mit einer Kund*in in der Europäischen Union vereinbart hast, gilt folgendes: Du schätzt die geplanten Einheiten oder Stunden, die du für die Kund*in pro Monat leisten wirst und wählst eine entsprechende Anstellungskategorie. Eine Mindest-Schätzung der Einheiten oder Stunden muss im unterschriebenen Rahmenvertrag enthalten sein, so dass eine realistische Anstellungskategorie gewählt werden kann.
- Wenn die Schätzung nicht wie erwartet eintrifft (wenn du mehr oder weniger Einheiten oder Stunden pro Monat arbeitest), kann deine Anstellungskategorie hoch- oder heruntergestuft werden, so dass sich dein Budget ausgleicht.
- Die Zahlungsausfallgarantie gilt nur für die tatsächlich in Rechnung gestellten und geleisteten Einheiten oder Stunden.
- Kund*innen außerhalb der Europäischen Union oder nicht unterschriebene Auftragsformulare oder Rahmenverträge: Eine Zahlungsausfallgarantie besteht in diesen Fällen nicht.
- Zahlungen an Smart über eine Gutschrift ohne unterschriebenes Auftragsformular und Rechnung: Deine Anstellung bei Smart kann in diesen Fällen erst dann beginnen oder verlängert werden, wenn Deine Kund*in Rechnungen oder Gutschriften im Umfang von dem ersten beziehungsweise dem nächsten Monatsgehalt in deiner gewählten Anstellungskategorie bezahlt hat. Eine Zahlungsausfallgarantie besteht in diesen Fällen nicht.
In manchen Fällen kann auch eine E-Mail-Korrespondenz kann für die Zahlungsgarantie herangezogen werden. Für jeden Nachweis, der nicht über die Kund*innebestätigung läuft, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Smart muss als Vertragspartner erwähnt werden.
- Es muss ersichtlich sein, für welche Leistung die Bestätigung gilt.
- Kund*in muss klar von der Korrespondenz mit dem vollen Namen erkennbar sein.