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Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr.21

Wenn die Umsatzsteuerbefreiung die Leistung der Lehrkraft einschließt, stellt Smart eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Dafür benötigen wir eine Kopie der Umsatzsteuerbefreiung, die Sie der Lehrkraft oder direkt an uns per E-Mail schicken können.

Benötigte Unterglagen:

Bestätigung der Landesbehörde: Nachweis der Befreiung nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG von der zuständigen Behörde (zum Beispiel Senatsverwaltung).