Mitgliedschaft kündigen
Es gibt einen Unterschied zwischen der Kündigung eines Arbeitsvertrags bei Smart und dem formellen Austritt aus der Genossenschaft. Wenn Ihr Euren Arbeitsvertrag kündigt oder nicht verlängert, bedeutet es nicht, dass Ihr aus der Genossenschaft austreten müsst! Es ist möglich, weiterhin formal Mitglied der Genossenschaft zu sein, ohne angestellt zu sein. Eine neue Anstellung ist als Mitglied jederzeit möglich.
Für den formalen Austritt aus der Genossenschaft benötigen wir für eine offizielle und effiziente Bearbeitung folgendes Formular von dir ausgefüllt.
Bei einem formalen Austritt werden die erworbenen Anteile von der Genossenschaft zum jeweiligen Wert, der bei dem Abschluss eines Geschäftsjahres festgestellt wird, zurückgekauft – dies sind in der Regel nicht die vollen 50 Euro (für das Geschäftsjahr 2022 war der Wert circa 40 Euro).
Entscheidend für das Datum deines Austritts ist der Eingang der Kündigung bei der Genossenschaft. Mit dem Eingang der Kündigung bei der Genossenschaft beginnt die Kündigungsfrist zu laufen (bei uns 12 Monate zum Geschäftsjahresende), die mit dem Ausscheiden des Mitglieds endet.
Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft oder einzelne Anteile kündigen.
Du musst in der Kündigung verdeutlichen, ob du Deine Mitgliedschaft kündigst (dann wird das gesamte Geschäftsguthaben ausgezahlt) oder nur einzelne Anteile, die dann entsprechend ausgezahlt werden. Wenn Du nur einen Anteil besitzt, kannst Du diesen nicht ohne Kündigung der Mitgliedschaft zurückfordern.
Die Rückzahlung der Anteile erfolgt erst bis zu drei Jahre nach der Kündigung.
Beispiel: Wenn die Kündigung im Zeitraum zwischen dem 1.1. - 31.12.2024 bei uns eingeht, würdest du am 31.12.2025 als Mitglied ausscheiden, und das Guthaben würde nach der Generalversammlung im Jahr 2026 zurückgezahlt werden. Die Generalversammlung muss in der ersten Jahreshälfte vor Ende Juni stattfinden.
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