FAQ Rechnungen - in Bearbeitung
Von wem und wie wird die Rechnung verschickt?
Die Rechnung wird von Smart verschickt und es werden alle steuerlichen Merkmale von Smart angegeben (Steuernummer, VAT-Nummer, Rechnungsadresse, Kontodaten). Alle Angaben für die Rechnung werden direkt aus deinem Auftrag im Portal übernommen.
Kann die Rechnung in CC an mich geschickt werden?
Ja, wir verschicken alle Rechnungen an dich in cc, an die Kontaktperson für den Auftrag und ggf. an die allgemeine E-Mail-Adresse der Kund*in, falls in der Datenbank angegeben.
Meine Kund*in benötigt keine Rechnung.
Smart muss trotzdem eine Rechnung erstellen. ---INTERNE RECHNUNG---
Kann die Rechnung in einer anderen Sprache gestellt werden?
Die Rechnungen werden zweisprachig auf
Kann das Layout der Rechnung geändert werden?
Nein, wir benutzen ein Standard-Layout.
Wie kann ich den Bearbeitungsstand meiner Rechnungen einsehen?
---STATI PORTAL---
In Deiner Budgetübersicht auf der Plattform mein.Smart.
Was soll ich tun, wenn die Kund*innen einen eigenen Honorarvertrag unterzeichnen wollen?
Es ist aber auch möglich, einen separaten, zusätzlichen Vertrag mit weiteren Details zum Auftrag zu haben. Vertragspartner*in bei weiteren Verträgen muss SMartDe eG, vertreten von: „Dein Name“, Mehringplatz 8, 10969 Berlin sein – Du unterschreibst also auch zusätzliche Verträge als Vertreter*in der Genossenschaft. Smart benötigt auf jeden Fall eine Kopie – reiche diese bitte mit dem Auftragsformular ein.
Ich bin Kleinunternehmer*in – warum stellt Smart eine Rechnung mit Umsatzsteuer?
Weil Smart umsatzsteuerpflichtig ist und die Rechnung über Smart gestellt wird und nicht mit deiner privaten Steuernummer.
Welcher Umsatzsteuersatz fällt an?
Smart ist umsatzsteuerpflichtig. Ob eine Leistung mit dem regulären Umsatzsteuersatz (19%) oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) gestellt wird, wird vom Umsatzsteuergesetz definiert. Am Ende der Auftragserstellung im Smart Portal wird dir angezeigt, welcher Steuersatz für deine Leistung fällt.
Leistungen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) sind z. B.:
-
Rechteübertragung (Nutzungsrechte, Lizenzgebühren…)
- Eintrittskarten für Theater, Konzerte, Museen
- Die den Theartervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler*innen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG)
Bei bestimmten Lehrtätigkeiten kann Smart die Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen. Bei der Abrechnung über das Smart Bildungswerk befinden sich dazu alle Informationen im Abschnitt „Das Smart Bildungswerk“.
Kund*innen im Ausland
Ist die Kund*in eine Unternehmer*in im EU-Ausland mit einer internationalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr., „international VAT ID number“), wird die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt (Prinzip der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, „Reverse Charge“). Hat die Kund*in keine internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wird davon ausgegangen, dass sie keine Unternehmer*in ist, sondern eine Privatperson ist – die Rechnung wird folglich mit deutscher Umsatzsteuer gestellt.
Ist die Kund*in eine Unternehmer*in im nicht-EU-Ausland, wird die Rechnung in der Regel auch ohne Umsatzsteuer gestellt. In diesem Fall brauchen wir keine USt.-ID-Nr. des Kunden.
Ist die Kund*in eine Privatperson im Ausland, muss geprüft werden, ob Smart die Leistung in Rechnung stellen kann. Bestimmte Leistungen an Privatpersonen können nicht von Smart in Rechnung gestellt werden, wenn die Leistungen tatsächlich im Ausland erbracht werden. Dies betrifft zum Beispiel künstlerische Leistungen und Unterrichtsleistungen, die physisch im Ausland erbracht oder online im Ausland empfangen werden.