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FAQ Rechnungen

zum Bearbeiten

Von wem und wie wird die Rechnung verschickt? 

Smart verschickt die Rechnung per E-Mail. Achte bitte darauf, eine E-Mail-Adresse im Feld „vertretungsberechtigter Ansprechpartner“ einzutragen.

 

Du willst die Rechnung sehen und im cc: stehen, wenn Smart die Rechnung verschickt?

Bitte vermerke dies sowie Deine E-Mail-Adresse im Feld Auftragsbeschreibung und erwähne es explizit in der E-Mail, mit der Du den Auftrag schickst.

 

Meine Kund*in benötigt keine Rechnung.

Smart muss trotzdem eine Rechnung erstellen.

 

Kann die Rechnung in einer anderen Sprache gestellt werden?

Wir bieten die Rechnungsstellung auf Deutsch und Englisch an.

 

Kann das Layout der Rechnung geändert werden?

Nein, wir benutzen ein Standard-Layout.

 

Wie kann ich den Bearbeitungsstand meiner Rechnungen einsehen?

In Deiner Budgetübersicht auf der Plattform Mein Smart.

 

Brauche ich unbedingt ein Auftragsformular, so dass Smart eine Rechnung stellt?

Ja, aber wenn Du regelmäßig für die gleiche Kund*in die gleiche Tätigkeit ausführst, brauchst Du nur ein Auftragsformular für einen bestimmten Projektzeitraum unterschreiben lassen (siehe Option 2, „Rahmenvertrag“).

 

Brauche ich ein Auftragsformular, wenn ich über eine Online-Plattform arbeite?

Ja.

 

Gelten digitale Unterschriften als Unterschrift?

Ja.

 

Ist das Auftragsformular ein Vertrag?

Ja. Das Formular ist die Grundlage dafür, dass Smart eine Rechnung an Deine Kund*in schickt. Es ist aber auch möglich, einen separaten, zusätzlichen Vertrag mit weiteren Details zum Auftrag zu haben. Vertragspartner*in bei weiteren Verträgen muss SMartDe eG, vertreten von: „Dein Name“, Mehringplatz 8, 10969 Berlin sein – Du unterschreibst also auch zusätzliche Verträge als Vertreter*in der Genossenschaft. Smart benötigt auf jeden Fall eine Kopie – reiche diese bitte mit dem Auftragsformular ein.

 

Ich bin Kleinunternehmer*in – warum stellt Smart eine Rechnung mit Umsatzsteuer?

Weil Smart umsatzsteuerpflichtig ist und die Rechnung über Smart gestellt wird.

 

Welcher Umsatzsteuersatz fällt an?

Smart ist umsatzsteuerpflichtig. Ob eine Leistung mit dem regulären Umsatzsteuersatz (19 %) oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) gestellt wird, wird vom Umsatzsteuergesetz definiert.

 

Leistungen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) sind z. B.:

·        Rechteübertragung (Nutzungsrechte, Lizenzgebühren…)

·        Eintrittskarten für Theater, Konzerte und Museen

·        Die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler*innen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG)

 

Bei bestimmten Lehrtätigkeiten kann Smart die Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen. Bei der Abrechnung über das Smart Bildungswerk befinden sich dazu alle Informationen im Abschnitt „Das Smart Bildungswerk“.

 

Bei der Abrechnung über die Genossenschaft (eG) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

 

1.     Die Steuerbefreiung kann nur bei Unterrichtsleistungen von bei Smart angestellten Mitgliedern angewendet werden.

2.     Es muss sich um eine echte Unterrichtstätigkeit handeln (regelmäßig und für eine gewisse Dauer, nach Lehrplan, bzw. -programm, dient Schul-/Bildungszwecken).

3.     Eine entsprechende Bescheinigung der Bildungseinrichtung muss vorliegen (sofern es sich nicht um eine Hochschule oder öffentliche allgemein- und berufsbildende Schule handelt: Gymnasien, Realschulen, Berufsschulen):

 

·        Bezeichnung und Anschrift der Bildungseinrichtung

·        Name und Anschrift des Unternehmers (SMartDe eG und namentliche Nennung der angestellten Lehrer*in)

·        Bezeichnung des Fachs, des Kurses oder Lehrgangs, in dem das angestellte Mitglied unterrichtet

·        Unterrichtszeitraum

·        Eine Kopie der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG für den genannten Unterrichtsbereich

 

Kund*innen im Ausland

 

Ist die Kund*in eine Unternehmer*in im EU-Ausland mit einer internationalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr., „international VAT ID number“), wird die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt (Prinzip der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, „Reverse Charge“). Hat die Kund*in keine internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wird davon ausgegangen, dass sie keine Unternehmer*in ist, sondern eine Privatperson ist – die Rechnung wird folglich mit deutscher Umsatzsteuer gestellt.

 

Ist die Kund*in eine Unternehmer*in im nicht-EU-Ausland, wird die Rechnung in der Regel auch ohne Umsatzsteuer gestellt. In diesem Fall brauchen wir keine USt.-ID-Nr. des Kunden.

 

Ist die Kund*in eine Privatperson im Ausland, muss geprüft werden, ob Smart die Leistung in Rechnung stellen kann. Bestimmte Leistungen an Privatpersonen können nicht von Smart in Rechnung gestellt werden, wenn die Leistungen tatsächlich im Ausland erbracht werden. Dies betrifft zum Beispiel künstlerische Leistungen und Unterrichtsleistungen, die physisch im Ausland erbracht oder online im Ausland empfangen werden.