Sozialabgaben und Lohnsteuer
Bei einer Anstellung (für die Dauer des Arbeitsvertrags), werden die Sozialabgaben und Lohnsteuer von deinen Einnahmen abgezogen und von der Genossenschaft abgeführt. Dabei werden sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil von dem Mitglied beglichen.
Wie viel Einnahmen pro Monat in eine Anstellung investiert werden, kann anhand von Anstellungskategorien frei entschieden werden.
Die Sozialabgaben setzen sich folgendermaßen zusammen:
Gesetzliche Krankenversicherung | 14,6 % plus Zusatzbeitrag |
Pflegeversicherung | 3,05 – 3,4 %, mit/ohne Kind |
Rentenversicherung | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,4 % |
Zusätzliche Arbeitgeber-Kosten/Umlagen | variabel zwischen 0,5 und 3,5 % |
Lohnsteuer | progressiv je nach Einkommen |
Der Grundfreibetrag für Lohnsteuer ändert sich jedes Jahr und hängt von deinen persönlichen Merkmalen ab. Nutzte den Lohnsteuerrechner auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen, um genau zu berechnen, wie viel Lohnsteuer du eventuell zahlst.