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Nebentätigkeiten

Selbständige Tätigkeit
Falls du eine eigene Steuernummer hast, kannst du neben deiner Anstellung bei Smart einen Teil deiner Leistungen selbst in Rechnung stellen.

Jahresvergleich der Einkünfte

Wenn du über Smart gesetzlich krankenversichert bist, ist es wichtig, dass deine Beschäftigung bei Smart gegenüber deiner selbstständigen Tätigkeit wirtschaftlich und zeitlich den Schwerpunkt deiner Erwerbstätigkeit bildet.

Für den wirtschaftlichen Vergleich betrachtet die Krankenkasse grundsätzlich zwei unterschiedliche Größen:

  • Arbeitsentgelt aus deiner Beschäftigung bei Smart: Das ist dein Arbeitnehmerbrutto (AN-Brutto), also das Arbeitsentgelt, das in deinem Arbeitsvertrag bzw. deiner Gehaltsabrechnung ausgewiesen wird.
  • Arbeitseinkommen aus deiner selbstständigen Tätigkeit: Hier ist grundsätzlich der steuerliche Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit maßgeblich – also nicht der Umsatz bzw. die Summe deiner Rechnungen.

Es wird also vereinfacht gesagt AN-Brutto aus der Beschäftigung mit dem Gewinn aus der Selbstständigkeit verglichen. Zusätzlich berücksichtigt die Krankenkasse den zeitlichen Umfang beider Tätigkeiten. Entscheidend ist das Gesamtbild: Eine selbstständige Tätigkeit gilt insbesondere dann als hauptberuflich, wenn sie hinsichtlich wirtschaftlicher Bedeutung und zeitlichem Aufwand die Beschäftigung deutlich überwiegt.

Als Orientierung empfehlen wir, dass du die Mehrheit deiner Aufträge über die Genossenschaft abwickelst und dabei ein Verhältnis von mindestens 60/40 anstrebst. Diese 60/40-Regel ist ein Orientierungswert von Smart und keine gesetzliche Vorgabe.

Falls dieses Verhältnis nicht eingehalten wird, kann sich dein Status ändern, und du wirst als hauptberuflich selbständig eingestuft, wodurch du selbst für deine Krankenversicherung verantwortlich bist. In diesem Fall kann es sein, dass du auch rückwirkend als freiwillig Versicherte*r Beiträge zahlen musst.

Arbeitszeit

Nicht nur die Höhe deiner Einkünfte, sondern auch der zeitliche Umfang deiner Tätigkeiten ist für die Beurteilung wichtig.

Für deine Beschäftigung bei Smart ist die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit maßgeblich. Bei der selbstständigen Tätigkeit wird auch der tatsächliche Zeitaufwand berücksichtigt.

Deine Krankenkasse kann dich deshalb zu deiner Arbeitszeit und zu den voraussichtlichen Einkünften aus deiner selbstständigen Tätigkeit befragen. Falls du hierzu einen Brief erhältst oder Fragen zu deinem Versicherungsstatus hast, kannst du dich gerne an Smart wenden.

Was passiert, wenn du im Laufe des Jahres eine Anstellung beginnst?

Wenn du bisher ausschließlich selbstständig tätig warst und im Laufe des Jahres eine Beschäftigung bei Smart beginnst, prüft die Krankenkasse deinen Versicherungsstatus ab diesem Zeitpunkt neu.

Für die Beurteilung werden die voraussichtlichen Einkünfte aus deiner selbstständigen Tätigkeit und das Arbeitsentgelt aus deiner Beschäftigung sowie der zeitliche Umfang beider Tätigkeiten betrachtet. Dabei wird nicht automatisch der gesamte Jahresgewinn aus der bisherigen Selbstständigkeit mit dem Jahresgehalt bei Smart verglichen.

Wenn die Beschäftigung bei Smart ab diesem Zeitpunkt den Schwerpunkt deiner Erwerbstätigkeit bildet, kann dadurch Versicherungspflicht über die Beschäftigung entstehen.

Die endgültige Entscheidung über deinen Versicherungsstatus trifft die Krankenkasse.

Wenn du nur einen Teil deiner Leistungen mit der eigenen Steuernummer in Rechnung stellst, kannst du möglicherweise weiterhin von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Die Einkommensgrenze für Kleinunternehmer ist in § 19 UStG festgelegt. Weitere Informationen findest du unter anderem hier.

Weitere Anstellung

Du kannst gleichzeitig mehrere Anstellungen haben. Kontaktiere uns am besten, damit wir dich optimal beraten können.

Je nach Höhe des Gehalts bei Smart und bei einem anderen Arbeitgeber kann sich deine Steuerklasse ändern. Falls du in beiden Jobs mehr als 603 Euro brutto verdienst, wird eine Anstellung mit Steuerklasse 6 besteuert.

Die Kombination einer Hauptanstellung (ab 605 Euro brutto) und eines Minijobs (bis 603 Euro brutto) hat keinen Einfluss auf die Steuerklasse.

Bitte informiere Smart immer, wenn du eine weitere Anstellung aufnimmst. Wichtig ist für uns zu wissen, wie hoch die Brutto-Einnahmen der anderen Anstellungen sind, nicht nur wegen der Steuerklasse aber auch wegen der Berechnung der Steuern die über uns abgeführt werden.