Nebentätigkeiten
SelbständigeSelbständige TätigkeitTätigkeit
Um weiterhin überüber Smart krankenversichert zu bleiben, ist es wichtig, dass du die Mehrheit deiner AufträgeAufträge überüber die Genossenschaft abwickelst. Wir empfehlen ein VerhältnisVerhältnis von mindestens 60/40. Alle deine EinkünfteEinkünfte werden im Jahresvergleich bewertet, wobei das durchschnittliche Bruttogehalt bei Smart dem Jahresgewinn aus der selbständigenselbständigen TätigkeitTätigkeit gegenübergestelltgegenübergestellt wird.
Falls dieses VerhältnisVerhältnis nicht eingehalten wird, kann sich dein Status ändern,ändern, und du wirst als hauptberuflich selbständigselbständig eingestuft, wodurch du selbst fürfür deine Krankenversicherung verantwortlich bist. In diesem Fall kann es sein, dass du auch rückwirkendrückwirkend als freiwillig Versicherte*r BeiträgeBeiträge zahlen musst.
Wenn du weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitest, kann deineDeine Krankenkasse wird dich eventuell kontaktieren und dich zu deiner Arbeitszeit und den voraussichtlichen Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit befragen. Falls du in diesem Zusammenhang einen Brief erhältsterhältst und Fragen hast, kannst du dich gerne an Smart wenden.
Die endgültigeendgültige Entscheidung überüber deinen Versicherungsstatus trifft die Krankenkasse.
Wenn du nur einen Teil deiner Leistungen mit der eigenen Steuernummer in Rechnung stellst, kannst du möglicherweisemöglicherweise weiterhin von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Die Einkommensgrenze fürfür Kleinunternehmer ist in §§ 19 UStG festgelegt. Weitere Informationen findest du unter anderem hier.
Weitere Anstellung
Du kannst gleichzeitig mehrere Anstellungen haben. Kontaktiere uns am besten, damit wir dich optimal beraten können.können.
Je nach HöheHöhe des Gehalts bei Smart und bei einem anderen Arbeitgeber kann sich deine Steuerklasse ändern.ändern. Falls du in beiden Jobs mehr als 538 Euro brutto verdienst, wird eine Anstellung mit Steuerklasse 6 besteuert.
Die Kombination einer Hauptanstellung (ab 538 Euro brutto) und eines Minijobs (bis 538 Euro brutto) hat keinen Einfluss auf die Steuerklasse.
Bitte informiere Smart immer, wenn du eine weitere Anstellung aufnimmst. Wichtig ist für uns zu wissen, wie hoch die Brutto-Einnahmen der anderen Anstellungen sind, nicht nur wegen der Steuerklasse aber auch wegen der Berechnung der Steuern die über uns abgeführt werden.