Direkt zum Hauptinhalt

Nebentätigkeiten

SelbstäSelbständige tigkeit
Falls du eine eigene Steuernummer hast, kannst du neben deiner Anstellung bei Smart einen Teil deiner Leistungen selbst in Rechnung stellen.

Jahresvergleich der EinküEinkünfte

Um weiterhin üüber Smart krankenversichert zu bleiben, ist es wichtig, dass du die Mehrheit deiner AufträAufträge üüber die Genossenschaft abwickelst. Wir empfehlen ein VerhäVerhältnis von mindestens 60/40. Alle deine EinküEinkünfte werden im Jahresvergleich bewertet, wobei das durchschnittliche Bruttogehalt bei Smart dem Jahresgewinn aus der selbstäselbständigen tigkeit gegenügegenübergestellt wird.

Falls dieses VerhäVerhältnis nicht eingehalten wird, kann sich dein Status äändern, und du wirst als hauptberuflich selbstäselbständig eingestuft, wodurch du selbst r deine Krankenversicherung verantwortlich bist. In diesem Fall kann es sein, dass du auch ckwirkend als freiwillig Versicherte*r BeiträBeiträge zahlen musst.

Arbeitszeit
Nicht nur die he deiner EinküEinkünfte, sondern auch die Arbeitszeit kann üüber deinen Versicherungsstatus entscheiden. In der Tabelle der Anstellungskategorien kannst du nachsehen, wie viele Arbeitsstunden deinem Vertrag entsprechen. Wir empfehlen, einen Vertrag mit mindestens 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche zu hlen, falls du nebenbei eigene Rechnungen stellst.

Wenn du weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitest, kann deineDeine Krankenkasse wird dich eventuell kontaktieren und dich zu deiner Arbeitszeit und den voraussichtlichen Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit befragen. Falls du in diesem Zusammenhang einen Brief erhäerhältst und Fragen hast, kannst du dich gerne an Smart wenden.

Die endgüendgültige Entscheidung üüber deinen Versicherungsstatus trifft die Krankenkasse.

Wenn du nur einen Teil deiner Leistungen mit der eigenen Steuernummer in Rechnung stellst, kannst du glicherweise weiterhin von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Die Einkommensgrenze r Kleinunternehmer ist in §§ 19 UStG festgelegt. Weitere Informationen findest du unter anderem hier.

Weitere Anstellung

Du kannst gleichzeitig mehrere Anstellungen haben. Kontaktiere uns am besten, damit wir dich optimal beraten nnen.

Je nach he des Gehalts bei Smart und bei einem anderen Arbeitgeber kann sich deine Steuerklasse äändern. Falls du in beiden Jobs mehr als 538 Euro brutto verdienst, wird eine Anstellung mit Steuerklasse 6 besteuert.

Die Kombination einer Hauptanstellung (ab 538 Euro brutto) und eines Minijobs (bis 538 Euro brutto) hat keinen Einfluss auf die Steuerklasse.

Bitte informiere Smart immer, wenn du eine weitere Anstellung aufnimmst. Wichtig ist für uns zu wissen, wie hoch die Brutto-Einnahmen der anderen Anstellungen sind, nicht nur wegen der Steuerklasse aber auch wegen der Berechnung der Steuern die über uns abgeführt werden.