Nebentätigkeiten
Selbständige Tätigkeit
Um weiterhin über Smart krankenversichert zu bleiben, ist es wichtig, dass du die Mehrheit deiner Aufträge über die Genossenschaft abwickelst. Wir empfehlen ein Verhältnis von mindestens 60/40. Alle deine Einkünfte werden im Jahresvergleich bewertet, wobei das durchschnittliche Bruttogehalt bei Smart dem Jahresgewinn aus der selbständigen Tätigkeit gegenübergestellt wird.
Falls dieses Verhältnis nicht eingehalten wird, kann sich dein Status ändern, und du wirst als hauptberuflich selbständig eingestuft, wodurch du selbst für deine Krankenversicherung verantwortlich bist. In diesem Fall kann es sein, dass du auch rückwirkend als freiwillig Versicherte*r Beiträge zahlen musst.
Wenn du weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitest, kann deine Krankenkasse dich zu deiner Arbeitszeit befragen. Falls du in diesem Zusammenhang einen Brief erhältst und Fragen hast, kannst du dich gerne an Smart wenden.
Die endgültige Entscheidung über deinen Versicherungsstatus trifft die Krankenkasse.
Wenn du nur einen Teil deiner Leistungen mit der eigenen Steuernummer in Rechnung stellst, kannst du möglicherweise weiterhin von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Die Einkommensgrenze für Kleinunternehmer ist in § 19 UStG festgelegt. Weitere Informationen findest du unter anderem hier.
Weitere Anstellung
Du kannst gleichzeitig mehrere Anstellungen haben. Kontaktiere uns am besten, damit wir dich optimal beraten können.
Je nach Höhe des Gehalts bei Smart und bei einem anderen Arbeitgeber kann sich deine Steuerklasse ändern. Falls du in beiden Jobs mehr als 538 Euro brutto verdienst, wird eine Anstellung mit Steuerklasse 6 besteuert.
Die Kombination einer Hauptanstellung (ab 538 Euro brutto) und eines Minijobs (bis 538 Euro brutto) hat keinen Einfluss auf die Steuerklasse.
Bitte informiere Smart immer, wenn du eine weitere Anstellung aufnimmst.