Nebentätigkeiten
Selbstständige Tätigkeit
Wenn du unter 20 Stunden pro Woche arbeitest, kann deine Krankenkasse dich zu deiner Arbeitszeit befragen. Falls du diesbezüglich einen Brief bekommst und dazu Fragen hast, kannst du gerne Smart kontaktieren
Die endgültige Entscheidung über deinen Versicherungsstatus wird von der Krankenkasse getroffen.
Wenn du nur einen Teil deiner Leistungen mit der eigenen Steuernummer in Rechnung stellst, kannst du eventuell weiterhin von der Kleinunternehmer-Regelung profitieren. Die Einkommensgrenze für Kleinunternehmer ist in § 19 UStG festgehalten. Mehr Informationen findest du unter anderem hier.
Weitere Anstellung
Du kannst gleichzeitig mehrere Anstellungen haben. Kontaktiere uns am besten dazu, sodass wir dich auch gut beraten können.
Je nach Höhe des Gehaltes bei Smart und bei der anderen Arbeitgeber*in, kann sich deine Steuerklasse ändern. Falls du in beiden Jobs mehr als 538 Bruttogehalt verdienst, wird eine Anstellung mit Steuerklasse 6 besteuert.
Die Kombination einer Hauptanstellung (ab 538 EUR Brutto) und eines Minijobs (bis 538 EUR Brutto) haben keinen Einfluss auf die Steuerklasse.
Informiere bitte Smart immer dann, wenn du eine andere Anstellung aufnimmst.