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Nebentätigkeiten

Selbstständige Tätigkeit
Falls du bereits deine eigene Steuernummer hast, kannst du neben deiner Anstellung bei Smart weiterhin einen Teil deiner Leistungen selber in Rechnung stellen. 
Jahresvergleich der Einkünfte
Um weiterhin über Smart krankenversichert zu bleiben, ist es wichtig, dass du die Mehrheit deiner Aufträge über die Genossenschaft abwickelst. Wir empfehlen mindestens ein 60/40 Verhältnis. Alle deine Einkünfte werden im Jahresvergleich bewertet, wobei das durchschnittliche Bruttogehalt bei Smart mit dem Jahresgewinn von der selbständigen Tätigkeit gegenüber gestellt werden. 
Falls dieses Verhältnis nicht eingehalten wird, kann dein Status sich ändern und du als hauptberuflich selbständige Person selber für deine Krankenversicherung verantwortlich bist. Es kann passieren, dass du in diesem Fall auch rückwirkend als Freiwillige*r zahlen musst.
Arbeitszeit
Nicht nur die Höhe deiner Einkünfte aber auch die Arbeitszeit kann über den Versicherungsstatus entscheiden. In der Tabelle der Anstellungskategorien kannst du nachschauen, wie viele Arbeitsstunden deinem Vertrag entsprechen. Wir empfehlen, einen Vertrag mit mindestens 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche zu wählen, falls du nebenbei eigene Rechnungen stellst.
Wenn du unter 20 Stunden pro Woche arbeitest, kann deine Krankenkasse dich zu deiner Arbeitszeit befragen. Falls du diesbezüglich einen Brief bekommst und dazu Fragen hast, kannst du gerne Smart kontaktieren

Die endgültige Entscheidung über deinen Versicherungsstatus wird von der Krankenkasse getroffen. 

Wenn du nur einen Teil deiner Leistungen mit der eigenen Steuernummer in Rechnung stellst, kannst du eventuell weiterhin von der Kleinunternehmer-Regelung profitieren. Die Einkommensgrenze für Kleinunternehmer ist in § 19 UStG festgehalten. Mehr Informationen findest du unter anderem hier.

Weitere Anstellung

Du kannst gleichzeitig mehrere Anstellungen haben. Kontaktiere uns am besten dazu, sodass wir dich auch gut beraten können.

Je nach Höhe des Gehaltes bei Smart und bei der anderen Arbeitgeber*in, kann sich deine Steuerklasse ändern. Falls du in beiden Jobs mehr als 538 Bruttogehalt verdienst, wird eine Anstellung mit Steuerklasse 6 besteuert.

Die Kombination einer Hauptanstellung (ab 538 EUR Brutto) und eines Minijobs (bis 538 EUR Brutto) haben keinen Einfluss auf die Steuerklasse.

Informiere bitte Smart immer dann, wenn du eine andere Anstellung aufnimmst.