Mutterschutz
Was ist Mutterschutz?
Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen sowie ihre Kinder. Er umfasst unter anderem:
- den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz,
- besonderen Kündigungsschutz,
- gesetzliche Schutzfristen vor und nach der Geburt und
- Regelungen zur finanziellen Absicherung während dieser Zeit.
Wie lange besteht der Mutterschutz vor und nach der Geburt?
ie gesetzliche Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In dieser Zeit darfst du grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Du darfst jedoch ausdrücklich erklären, dass du weiterarbeiten möchtest. Diese Erklärung kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Nach der Geburt gilt grundsätzlich eine Schutzfrist von 8 Wochen, in der du nicht beschäftigt werden darfst. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und in bestimmten Fällen, in denen beim Kind eine Behinderung festgestellt wird, verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen. Bei einer vorzeitigen Geburt kann sich die Schutzfrist nach der Geburt außerdem um die Tage verlängern, um die die Schutzfrist vor der Geburt verkürzt wurde.
Darf ich während des Mutterschutzes arbeiten?
Nach der Geburt darfst du während der gesetzlichen Schutzfrist grundsätzlich nicht arbeiten.
Während der Mutterschutzfristen erhältst du grundsätzlich Mutterschaftsgeld und gegebenenfalls einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Bei gesetzlich Versicherten wird das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt; der Arbeitgeber zahlt gegebenenfalls den Zuschuss.
Bei Smart werden während der Schutzfrist keine Aufträge über dein Beschäftigungsverhältnis abgerechnet. Die genaue Abwicklung deiner Vergütung und deines Budgets erfolgt nach den Regelungen von Smart.
Die Mutterschutzwochen NACH dem Entbindungstermin sind aber pflichtig und während dieser Zeit darf Smart keine Rechnungen für dich stellen. Du wirst für die zwei Monate dein Vollgehalt weiterhin bekommen und kein Budget wird dafür abgezogen.
Benötigte Unterlagen
BestätigungSchriftliche Erklärung zur Weiterarbeit während derVerzichtSchutzfristaufvorMutterschutzder(WennGeburt, wenn du vordemder Geburtarbeitenweiterarbeiten möchtest)chtest.- Ärztliche Bescheinigung
desübererrechnetenden voraussichtlichen Geburtstermin.(Diese benötigst duerhältstfürsiediezirkaBerechnung3derMonaten vor dem Geburt)Mutterschutzfrist. AntragAnmeldungaufder Elternzeit, wenn du im Anschluss an die Mutterschutzfrist ElternzeitabnehmenMutterschutzmöchtest.(bitteBitte schreibe uns dafür eine E-Maildafüran members@smartde.coop)coop. Die Elternzeit musst du grundsätzlich spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden.- Geburtsurkunde
oderbzw.KopieGeburtsnachweis,dessobaldMutterpassesdeinmitKinddemgeborenGeburtsdatumist.