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Mutterschutz

Was ist Mutterschutz?

Der Mutterschutz istschützt ein besonderer Schutz für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehenschwangere und schwangerstillende sindArbeitnehmerinnen odersowie einihre KindKinder. stillen.Er Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach. Zum Mutterschutz gehörenumfasst unter anderemanderem:

  • derden Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz,
  • ein besonderer Schutz vorbesonderenndigung,ndigungsschutz,
  • eingesetzliche Beschäftigungsverbot in den WochenSchutzfristen vor und nach der Geburt,Geburt sowieund
  • dieRegelungen Sicherungzur desfinanziellen EinkommensAbsicherung während desdieser Beschäftigungsverbots.Zeit.

Wie lange besteht der Mutterschutz vor und nach der Geburt?

Mutterschutz

ie gesetzliche Schutzfrist beginnt  6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet normalerweise 8 Wochen nach dem EntbindungsterminGeburtstermin.

In
dieser
WennZeit Ihrdarfst Kinddu vorgrundsätzlich demnicht errechnetenbeschäftigt Terminwerden. aufDu darfst jedoch ausdrücklich erklären, dass du weiterarbeiten möchtest. Diese Erklärung kannst du jederzeit mit Wirkung für die WeltZukunft kommt,widerrufen.

dann

Nach dauertder dieGeburt Mutterschutzfristgilt insgesamtgrundsätzlich trotzdemeine 14Schutzfrist Wochen. Sie endet also nicht schonvon 8 Wochen, in der du nicht beschäftigt werden darfst. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und in bestimmten Fällen, in denen beim Kind eine Behinderung festgestellt wird, verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen. Bei einer vorzeitigen Geburt kann sich die Schutzfrist nach der Geburt,Geburt sondernaußerdem einum paardie Tage späterverlängern, -um sodie vieledie Tage später, wie Ihr KindSchutzfrist vor demder errechnetenGeburt Terminverkürzt auf die Welt gekommen ist.

wurde.

Darf ich während des Mutterschutzes arbeiten?

Vor der Geburt darfst du weiterwährend arbeiten,der sechswöchigen Schutzfrist weiterarbeiten, wenn du das ausdrücklich möchtest. Bitte schicke uns dafür eine schriftliche Bestätigung,Erklärung, in derdass du aufdich diezur 6Arbeitsleistung Wochenbereit Mutterschutzerklärst. verzichtest.Du kannst diese Erklärung jederzeit widerrufen.

Die Mutterschutzwochen NACH dem Entbindungstermin sind aber pflichtig und während dieser Zeit darf Smart keine Rechnungen für dich stellen. Du wirst für die zwei Monate dein Vollgehalt weiterhin bekommen und kein Budget wird dafür abgezogen.

Benötigte Unterlagen

  • Bestätigung der Verzicht auf Mutterschutz (Wenn du vor dem Geburt arbeiten möchtest)
  • Ärztliche Bescheinigung des errechneten Geburtstermin (du erhältst sie zirka 3 Monaten vor dem Geburt)
  • Antrag auf Elternzeit ab Mutterschutz (bitte schreibe uns eine E-Mail dafür an members@smartde.coop)
  • Geburtsurkunde oder Kopie des Mutterpasses mit dem Geburtsdatum