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Krankengeld

Falls du bei der Smart eG angestellt bist und krank wirst:

  • kriegst du weiterhin dein Gehalt ausbezahlt ohne Unterbrechung.
  • für die ersten 6 Wochen wird dein Gehalt aus deinem Budget bezahlt. Ab der siebten Krankheitswoche wird deine Krankenkasse Krankengeld auszahlen (ca. 70% deines Brutto-Gehalts)

Die Angestellten der Smart Bildungswerk zahlen durch ihren Arbeitgeberanteil die sogenannte Umlage 1 (zwischen einem und drei Prozent je nach Krankenkasse) an die Krankenkassen und haben somit im Krankheitsfall das Recht auf die Lohnfortzahlung in Form von Krankengeld ab der ersten Woche Arbeitsunfähigkeit. Der Lohn wird demnach ab der ersten Woche von der Krankenkasse gezahlt, bei der eG erst ab der siebten Krankheitswoche. Falls Du als Angestellte*r des Bildungswerk aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig bist und dadurch Aufträge nicht ausführen kannst, solltest Du uns per E-Mail einen Scan des ärztlichen Attests (für den Arbeitgeber) zukommen lassen.

Kinderkrankengeld
Falls Dein Kind erkrankt ist, schicke bitte uns und der Krankenkasse die Krankschreibung. Für diesem Zeitraum wird der Lohn von der Krankenkasse übernommen und dann direkt an Dich gezahlt (siehe Arbeitsvertrag § 6: (3) Ansprüche gemäß § 616 BGB auf Fortzahlung der Vergütung bei vorübergehender Verhinderung sind ausgeschlossen).