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Entsendung

Wenn du einen Auftrag über Smart abrechnest und diesen ganz oder teilweise außerhalb Deutschlands ausführst, musst du Smart mindestens  10 Tage vor Beginn deines Auslandsaufenthalts informieren. Das gilt auch für dasvorübergehendes Arbeiten aus dem AuslandAusland, (zum Beispiel im Homeoffice /oder während einer „Workation“).

Fülle dafür bitte das Entsendungs-Formular aus. Unser Payroll-Team kümmert sich anschließend um die Beantragung der A1-Bescheinigung und die Übermittlungnotwendigen an deine Krankenkasse.Meldungen. Die A1-Bescheinigung findest du anschließend in deinem Mein-Smart-Ordner.

Für vorübergehende Arbeitseinsätze im Rahmen deines Beschäftigungsverhältnisses mit Smart in der EU, denim EWR-StaatenEWR (Island, Norwegen,Norwegen und Liechtenstein), in der Schweiz oder demim Vereinigten Königreich kann eine Entsendung vorliegen. In diesem Fall muss Smart dichdie vorEntsendung Beginn des Einsatzes entsendenprüfen und die A1-Bescheinigung beantragen. Die A1-Bescheinigung kann im Ausland von den zuständigen Behörden kontrolliert werden.

Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass duwährend indes DeutschlandAuslandseinsatzes sozialversichertweiterhin bistdie unddeutschen Sozialversicherungsvorschriften gelten. Sie dient damit als Nachweis, dass dasdu Land,für indiesen Zeitraum grundsätzlich weiterhin dem dudeutschen vorübergehendSozialversicherungssystem arbeitest, keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge von deinem Gehalt einbehalten darf.unterliegst.

Wenn du regelmäßig am selben Ort arbeitest, kann auch eine A1-Bescheinigung mit längerer Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Diese ist jedoch nur für die Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses mit Smart gültig.

Das Entsendeverfahren ist nicht möglich in folgenden Fällen:

  • Für Nicht-EU-Staatsangehörige, die vorübergehend in der Schweiz, in Dänemark, im Vereinigten Königreich oder in den EWR-Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein arbeiten

  • Für Staatsangehörige von Island, Norwegen oder Liechtenstein, die vorübergehend in der Schweiz tätig sind

  • Für Schweizer Staatsangehörige, die vorübergehend in den EWR-Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein arbeiten

Wenn du planst, für einen begrenzten Zeitraum in einem Land außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz oderarbeitest, des EWR zu arbeiten, besteht möglicherweise ein Sozialversicherungsabkommenkann zwischen diesem Land und Deutschland.Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen bestehen. In diesem Fall kann Smartunter dichbestimmten ebenfallsVoraussetzungen entsenden,weiterhin sodassdas dudeutsche Sozialversicherungsrecht gelten und eine doppelteentsprechende SozialversicherungBescheinigung vermeidest.beantragt werden. Bitte kontaktiere uns, wenn dasdu aufin dicheinem zutrifft.solchen Land arbeiten möchtest.