Entsendung
Wenn du einen Auftrag über Smart abrechnetabrechnest und diesen Auftrag ganz oder teilweise außerhalb Deutschlands ausführt,hrst, solltestmusst du dies Smart mindestens 10 Tage vor demBeginn Auslandsaufenthaltdeines mitteilen.Auslandsaufenthalts Diesinformieren. Das gilt auch für Homedas OfficeArbeiten imaus dem Ausland (Homeoffice / „Workation“).
Fülle dafür bitte das Entsendungs-Formular aus. Unser LohnbüroPayroll-Team kümmert sich dannanschließend um dasdie Beantragung der A1-Formular.Bescheinigung und die Übermittlung an deine Krankenkasse. Die A1-Bescheinigung findest du in deinem Mein-Smart-Ordner.
Für vorübergehende ArbeitsaufenthalteArbeitseinsätze im Rahmen derdeines AnstellungBeschäftigungsverhältnisses beimit Smart in der EU, den EWR-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein), der Schweiz sowieoder dem Vereinigten Königreich muss Smart dich vor Beginn des Einsatzes entsenden und die A1-Bescheinigung als Bestätigung für die Entsendung vor dem Arbeitsaufenthalt beantragen. Es kann sein, dass dieDie A1-Bescheinigung kann im Ausland geprüftvon wird.den zuständigen Behörden kontrolliert werden.
Die A1-Bescheinigung ist eine Bestätigung,bestätigt, dass du in Deutschland versichertsozialversichert bist und dass das Land, in dem du befristetvorübergehend arbeitest, keine zusätzlichen SozialversicherungsabgabenSozialversicherungsbeiträge von deinem HonorarGehalt abzieheneinbehalten darf.Bei
Wenn du regelmäßigen Tätigkeitenig am gleichenselben Ort arbeitest, kann auch eineine A1-FormularBescheinigung mit einer längerenngerer Gültigkeitltigkeitsdauer ausgestellt werden,werden. allerdingsDiese ist jedoch nur für dendie ZeitraumDauer desdeines Smart-Arbeitsvertrages.Beschäftigungsverhältnisses mit Smart gültig.
Das Entsendeverfahren ist nicht möglich für:in folgenden Fällen:
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Für Nicht-EU-Staatsangehörige, die
befristetvorübergehend in der Schweiz, in Dänemark, im Vereinigten Königreich oder in den EWR-Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein arbeiten -
Für Staatsangehörige
Islands,vonNorwegensIsland,&NorwegenLiechtensteins,oder Liechtenstein, diebefristetvorübergehend in der Schweizarbeiten
tätig sind -
Für Schweizer Staatsangehörige, die
befristetvorübergehend in den EWR-Staaten Island, Norwegenundoder Liechtenstein arbeiten
Wenn Dudu planst, für einen begrenzten Zeitraum in einem Land außerhalb der EU, der Schweiz oder derdes EWR-StaatenEWR zeitlichzu befristetarbeiten, tätigbesteht seinmöglicherweise wirst,ein kannSozialversicherungsabkommen eszwischen sein, dass diesesdiesem Land mitund DeutschlandDeutschland. einIn Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Wenn das derdiesem Fall ist, kann Smart dich ebenfalls entsendenentsenden, undsodass du kannst damiteine doppelte VersicherungszahlungenSozialversicherung vermeiden.vermeidest. KontaktiereBitte unskontaktiere bitteuns, inwenn diesemdas Fall.auf dich zutrifft.