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Entsendung

Wenn du einen Auftrag über Smart abrechnet und diesen Auftrag ganz oder teilweise außerhalb Deutschlands ausführt, solltest du dies Smart 10 Tage vor dem Auslandsaufenthalt mitteilen. Dies gilt auch für Home Office im Ausland („Workation“).

Fülle dafür bitte das Entsendungs-Formular aus. Unser Lohnbüro kümmert sich dann um das A1-Formular.

Für vorübergehende Arbeitsaufenthalte im Rahmen der Anstellung bei Smart in der EU, den EWR-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein), der Schweiz sowie dem Vereinigten Königreich muss Smart dich entsenden und die A1-Bescheinigung als Bestätigung für die Entsendung vor dem Arbeitsaufenthalt beantragen. Es kann sein, dass die A1-Bescheinigung im Ausland geprüft wird.

Die A1-Bescheinigung ist eine Bestätigung, dass du in Deutschland versichert bist und dass das Land, in dem du befristet arbeitest, keine zusätzlichen Sozialversicherungsabgaben von deinem Honorar abziehen darf.
Bei regelmäßigen Tätigkeiten am gleichen Ort kann auch ein A1-Formular mit einer längeren Gültigkeit ausgestellt werden, allerdings nur für den Zeitraum des Smart-Arbeitsvertrages.

Das Entsendeverfahren ist nicht möglich für:

  • Nicht-EU-Staatsangehörige, die befristet in der Schweiz, Dänemark, im Vereinigten Königreich oder in den EWR-Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein arbeiten
  • Staatsangehörige Islands, Norwegens & Liechtensteins, die befristet in der Schweiz arbeiten
  • Schweizer Staatsangehörige, die befristet in den EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein arbeiten

Wenn Du in einem Land außerhalb der EU, der Schweiz oder der EWR-Staaten zeitlich befristet tätig sein wirst, kann es sein, dass dieses Land mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Wenn das der Fall ist, kann Smart dich ebenfalls entsenden und du kannst damit doppelte Versicherungszahlungen vermeiden. Kontaktiere uns bitte in diesem Fall.