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Elternzeit

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.

  • Jeder Elternteil kann Elternzeit nehmen
  • Um Elternzeit zu nehmen, muss man nicht unbedingt Elterngeld beantragen
  • Durch Elternzeit kannst du deine Arbeit auf 0% runterfahren, bleibst du aber krankenversichert.
  • Pro Kind du kannst bis zu 3 Jahren in Elternzeit gehen.

Achtung! Während der Elternzeit bist du entweder gar nicht erwerbstätig oder höchstens 30 Stunden pro Woche (Teilzeit während der Elternzeit).

Elternzeit und Smart

  • Für die Krankenversicherung (und weitere Sozialversicherungen) geht kein Geld von deinem Budget ab.
  • Während der Elternzeit kannst du NICHT Aufträge abwickeln, während du KEIN Gehalt bekommst. Das ist leider nicht möglich. Du kannst es nur machen, wenn du in Teilzeit arbeitest.
  • Wenn du dich entscheiden solltest, in Teilzeit tätig zu sein UND Elterngeld zu bekommen (Elterngeld Plus), sollten deine Aufträge im Verhältnis zu deiner Anstellung/deinem Elterngeld nicht zu hoch sein. Z.B. wenn du einen Teilzeitvertrag von 1200 EUR netto im Monat hast und ein Elterngeld-Plus von 520 EUR im Monat bekommst, solltest du über Smart zirka 2200 EUR pro Monat in Rechnung stellen.
  • Du kannst aber drei Elternzeitabschnitte mit 0% Gehalt machen und dazwischen Phasen, in denen du ein erhöhtes Gehalt (aus vorhandenem/angesammeltem Budget) auszahlst. Dafür brauchen wir aber genaue Informationen über die Beträge deiner Aufträge.

Elternzeit anmelden

  • Informiere uns per E-Mail, dass du in Elternzeit gehen möchtest. Wir werden dir per E-Mail den Antrag auf Elternzeit schicken. Bitte melde deine Elternzeit rechtzeitig: spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit.