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Personaldaten für Anstellung ergänzen

Wichtige anstellungsrelevante Daten, die wir für die Anstellung erheben, fragen wir in unserem Personalfragebogen ab. Nachdem deine Mitgliedschaft in der Genossenschaft im Smart Portal aktiviert wurde, wirst du darum gebeten, diesen Fragebogen auszufüllen. Fülle bitte dieses Formular aus, um weitere Funktionen des Portals zu nutzen, unter anderem um deine erste Aufträge zu erstellen.

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Bitte beachte, dass die Personaldaten, die du uns übermittelst einen Einfluss auf deine steuerliche Lohnabrechnung haben.

Hier werden einige Fragen aus dem Personalbogen in Detail für dich erklärt:

Personalien

Aus rechtlichen Gründen müssen wir dein Geschlecht abfragen. Bitte trage im Feld Geschlecht daher die offizielle Angabe wie es in deinem Personal- oder Reiseausweis steht. Falls du andere Pronomen als in deinem Ausweis benutzt, kannst du deine Präferenz unter Anrede festlegen. Du kannst auch 'Name' auswählen, wenn du lieber ohne Pronomen angesprochen werden möchtest.

Aufenthaltstitel

Wenn du in Deutschland wohnhaft bist, aber nicht EU-Bürger*in, dann brauchst du eine Aufenthaltserlaubnis, um hier arbeiten zu dürfen. Wir sind daher verpflichtet, dieses Dokument abzufragen.

Mit Smart wirst du den Status eine*r Angestellten haben, deshalb benötigen wir einen Aufenthaltstitel mit dem Vermerk 'Erwerbstätigkeit erlaubt'. Ein Visum für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (AufenthG § 21) ist leider nicht ausreichend.

Achtung, die Information zum Arbeitsmarktzugang ist in der Regel auf der Rückseite des Aufenthaltstitels, wir brauchen also beide Seiten.

Familienstand und Steuerklasse

Diese Information brauchen wir zur korrekten steuerlichen Gehaltsabrechnung. Deine Steuerklasse findest du auf deinem vorherigen Lohnsteuerbescheid, auf dem Einkommensbescheid oder auf dem Lohnbeleg. Bei Fragen wende dich an dein zuständiges Finanzamt.

Steueridentifikationsnummer

Die Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Identifikationsnummer, die jeder in Deutschland gemeldete Bürger bei seiner Geburt oder bei der ersten Anmeldung in Deutschland für Steuerzwecke erhält.

Die Nummer hast du über einen Brief vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten. Kannst du den Brief nicht finden, suche sie auf deiner Lohnsteuerbescheinigung oder auf dem letzten Einkommensteuerbescheid, oder wende dich an dein zuständiges Finanzamt.

Falls du den Brief verloren oder nie erhalten hast, kannst du hier eine erneute Zuweisung der Nummer beantragen.

Bitte beachte: Die Steueridentifikationsnummer ist nicht mit der Steuernummer zu verwechseln, die man für die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit extra beantragen muss. Wenn du deine Tätigkeit über Smart abwickelst und nicht zusätzlich selbständig bist, dann brauchst du keine Steuernummer zu beantragen.

Sozialversicherungsnummer

Die Sozialversicherungsnummer, alternativ als Rentenversicherungsnummer bezeichnet, findest du auf deinem Sozialversicherungsausweis. Den bekommst du per Post zugeschickt, nachdem du das erste Mal sozialversicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet hast. Die Nummer wird ebenfalls auf deinem Lohnbeleg erscheinen.  Falls du bisher noch nie in Deutschland angestellt warst, werden wir die Nummer automatisch abfragen. Solltest du die Nummer schon früher benötigen, kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung telefonisch oder online deinen Sozialversicherungsausweis anfordern.

Krankenkasse

Wenn du bei Smart angestellt bist, muss du dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Falls du bereits eine Krankenkasse hast, kannst dort du natürlich weiterhin Mitglied bleiben. Es ist dir überlassen, für welche Krankenkasse du dich entscheidest. Teile uns hier bitte deine Krankenkasse mit, sodass wir dort deine Abgaben abführen können.

Falls du noch bei keiner Krankenkasse angemeldet bist, kannst du dich über unseren Partner Feather über verschiedene Krankenkassen informieren und dich direkt hier für eine anmelden.

Art der Krankenkasse

Bitte beachte: Angestellte in Deutschland sind zu einer gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet. Eine Ausnahme gibt es für Angestellte, die pro Jahr mehr als 66.600 Euro brutto verdienen (Stand 2023). Diese können sich alternativ für eine Privatversicherung entscheiden.