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Anlagegüter - Info

Wann sprechen wir von Anlagegütern?

Anlagegut-Definition:

Anschaffungen im Bereich Technik, EDV, Werkzeuge, Fahrzeuge (inklusive Fahrräder), Möbel sowie immaterielle Anlagen wie Lizenzen (inklusive Software-Lizenzen), Patente, Marken- oder Verlagsrechte

zw. 250-1000 EUR
kann nach einem Jahr abgeschrieben werden (am 31.12. nächsten Jahres).

WICHTIG: Die Abschreibung eines Anlagegutes ist nur für die Genossenschaft steuerrechtlich relevant. Für die Mitglieder kann zu Verwirrung führen, wenn sie im Netz Informationen zu Anlagegütern suchen. 
Deshalb sollen wir in der Kommunikation mit Mitgliedern den Begriff Anlagegut nicht benutzten, sondern lieber von 'hochwertigen Güter' sprechen. 


Wann brauchen wir eine Nutzungsvereinbarung?

IMMER bei Erstattung von hochwertigen Gütern (technische Geräte, Laptops, Handys, hochwertige Möbelstücke).

In den oben genannten Fällen brauchen wir die Nutzungsvereinbarung auch, wenn die Ware <250 EUR gekostet hat.

Ob eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen werden muss, wird im eigenen Ermessen entschieden. Zum Beispiel eine Tischlampe oder eine einfache Maus würden nicht als sehr hochwertig eingestuft. Im Zweifel bei der Buchhaltung nachfragen.


Was passiert mit dem Anlagegut nach Ende der Anstellung?

Das Mitglied muss die Ware von Smart wieder abkaufen zum dann geltenden Marktpreis (Mitglied soll uns Beispiele aus zB Kleinanzeigen schicken, sodass wir einschätzten können, ob Preis realistisch ist).

Das Geld kommt wieder ins Budget rein und wird mit dem letzten Gehalt ausbezahlt.

Anlagegut über Smart verkaufen
Wenn die Erstattung durch Smart mindestens ein Jahr her liegt

Wenn die Erstattung durch Smart mindestens ein Jahr her liegt, kann die an das Mitglied überschrieben werden, sodass du offiziell in den Besitz kommst. Wenn wir das Gerät an dich überschreiben, gehört das Gerät nicht mehr Smart.

Fülle bitte dafür das untenstehende Formular aus: https://form.jotform.com/222552425536050

 

Trage bitte in dem Formular deine persönlichen Daten und eigene Adresse ein. Wir brauchen einen Nachweis über den Preis (ebay Kleinanzeigen o.ä.), heißt der Betrag sollte dem Marktpreis entsprechen.

Wenn du das Gerät vor weniger als einem Jahr erstattet bekommen hast

Wenn du das Gerät vor weniger als einem Jahr erstattet bekommen hast, können wir es noch nicht überschreiben. Wenn du es aber dringend verkaufen musst, müsste der Kauf mit Smart abgewickelt werden.

Fülle bitte dafür das gleiche Formular aus: https://form.jotform.com/222552425536050

 

Trage bitte die Daten von deinem Käufer ein.

Bitte beachte, dass der Verkaufspreis dem Marktpreis entsprechen soll. Der Käufer zahlt den Betrag direkt an Smart. Du bekommst das Geld deinem Budget gutgeschrieben.


Wann und wie lohnt es sich für Mitglieder?

Die Erstattung lohnt sich und soll idealerweise nur dann zugelassen werden, wenn das Mitglied langfristig die Anstellung plant (mindestens ein Jahr). Da nach Ende der Anstellung das Anlagegut von dem Mitglied abgekauft werden muss, lohnt es sich viel weniger je kürzer die Anstellung dauert (der Wert wird jedes Jahr niedriger).

Anbei zwei Beispiele. Im Beispiel 1) wurde die Ware erstattet, im Beispiel 2) wurde sie privat gekauft.

Die Sozialabgaben in den Beispielen sind zur Vereinfachung abgerundet.

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