Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr.22 Wir stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer (nach § 4 Nr. 22 UStG) an Privatpersonen oder Institutionen (Vereine, Unternehmen, usw.) wenn: 1. Die Lehrangebote einen  Bildungscharakter haben (keine Freizeit, keine Beratung). Wie z.B: Sprachunterricht Erziehung von Kindern oder Jugendlichen; Ausbildung, Fortbildung, berufliche Umschulung, Weiterbildung 2. Der Kurs muss als  Gruppenunterricht angekündigt werden (kein Einzelunterricht)