Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr.22 Wir stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer (nach § 4 Nr. 22 UStG) an Privatpersonen oder Institutionen (Vereine, Unternehmen, usw.) wenn der Kunde keine eigene Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 21 hat und die Lehrangebote einen  Bildungscharakter haben (keine Freizeit, keine Beratung). Wie z.B: Sprachunterricht Erziehung von Kindern oder Jugendlichen; Ausbildung, Fortbildung, berufliche Umschulung, Weiterbildung Nachhilfe