# Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr.22

Wir stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer (nach § 4 Nr. 22 UStG) an Privatpersonen oder Institutionen (Vereine, Unternehmen, usw.) wenn der Kunde keine eigene Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 21 hat und die Lehrangebote einen **Bildungscharakter** haben (keine Freizeit, keine Beratung). Wie z.B:

- Sprachunterricht
- Erziehung von Kindern oder Jugendlichen;
- Ausbildung, Fortbildung, berufliche Umschulung, Weiterbildung
- Nachhilfe