Die Genossenschaft

Hier erfährst du mehr über die Rechtsform der Genossenschaft und ihre Organe - die Generalversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand und wie das bei Smart umgesetzt wird

Was macht die Smart Genossenschaft?

Der Vorstand

Der Vorstand

Vorstand der SMartDe eG

Der Vorstand der Smart Genossenschaft besteht aus 2 Personen

Der Vorstand ist einzeln vertretungsberechtigt und führt die Geschäfte der Genossenschaft.

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat gewählt.

Seit 2016 besteht der Vorstand aus Magdalena Ziomek und Alicja Möltner.

Der Aufsichtsrat

Was macht der Aufsichtsrat einer Genossenschaft, welche Funktionen hat er und wer sind die Personen dahinter?

Der Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Smart Genossenschaft (SMartDe eG) hat 5 Sitze und ist wie folgt besetzt:

 Die Amtszeit beträgt 3 Jahre und läuft bis Juni 2024. 

Der Aufsichtsrat bestellt und kontriolliert den Vorstand. Alle Mitglieder der Smart Genossenschaft können für das Amt des Aufsichtsrats kandidieren. Es handelt sich um ein Ehrenamt.

Der Aufsichtsrat

Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der SMartDe eG hat 5 Sitze.

Diese sollen idealerweise wie folgt besetzt sein:

Die Tätigkeit des Aufsichtsrats kann ausschließlich von Mitgliedern der Genossenschaft ausgeführt werden. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Die Amtszeit beläuft sich auf 3 Jahre (06.2021 - 06.2024)

Eine Neu- oder Wiederwahl findet während der ordentlichen Generalversammlung statt.

Aufgabe des AR ist die Bestellung, Kontrolle und Beratung des Vorstands. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat quartalsweise über die Geschäftstätigkeit. Es finden jährlich etwa 1-2 Sitzungen mit dem Vorstand statt, bei denen über die Wirtschaftspläne beraten und beschlossen wird.

Der Aufsichtsrat kann eine:n Aufsichtsratsvorsitzende:n wählen.

Weitere Infos in der Satzung.

Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften hat hier eine Broschüre zu den Rechten und Pflichten des Aufsichtsrats erstellt: https://www.zdk-hamburg.de/wp-content/uploads/delightful-downloads/2014/12/Rechte_und_Pflichten...2_Auflage.pdf

Die Generalversammlung

Die Generalversammlung

Die Generalversammlung - Rechte und Pflichten

Mitglied bei der Genossenschaft zu sein heißt, ein Stimmrecht bei der mindestens einmal jährlich stattfindenden Generalversammlung zu haben. Bei den Abstimmungen herrscht das Prinzip ein Mitglied = eine Stimme, egal wie viele Anteile das Mitglied erworben hat.

Abgestimmt und beschlossen wird:

  • Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinn- und Verlustverteilung: sollte die Genossenschaft Gewinne erzielen,

    entscheidet die Generalversammlung, wie sie verwendet werden sollen – es werden dann Bereiche zur Abstimmung vorgeschlagen, in die die Gewinne investiert werden sollen, wie zum Beispiel die Entwicklung der Services für die Mitglieder (Gewinne werden nicht an die Mitglieder ausgeschüttet);

  • die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats

  • die Wahl des Aufsichtsrats: der Aufsichtsrat hat eine Kontrollfunktion und berät den

    Vorstand und die Geschäftsführung

Die Generalversammlung der Smart Genossenschaft findet in der Regel im Juni jeden Jahres statt. Die Einladung erfolgt 2 Wochen vor Termin per E-Mail.

Die Generalversammlungen und Abstimmungen finden online statt, gefolgt von einem vor Ort Programm in Berlin.