# Die Generalversammlung



# Die Generalversammlung - Rechte und Pflichten

Mitglied bei der Genossenschaft zu sein heißt, ein Stimmrecht bei der mindestens einmal jährlich stattfindenden Generalversammlung zu haben. Bei den Abstimmungen herrscht das Prinzip ein Mitglied = eine Stimme, egal wie viele Anteile das Mitglied erworben hat.

Abgestimmt und beschlossen wird:

<div class="page" id="bkmrk-feststellung-des-jah" title="Page 38"><div class="layoutArea"><div class="column">- Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinn- und Verlustverteilung: sollte die Genossenschaft Gewinne erzielen,
    
    entscheidet die Generalversammlung, wie sie verwendet werden sollen – es werden dann Bereiche zur Abstimmung vorgeschlagen, in die die Gewinne investiert werden sollen, wie zum Beispiel die Entwicklung der Services für die Mitglieder (Gewinne werden nicht an die Mitglieder ausgeschüttet);
- die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats
- die Wahl des Aufsichtsrats: der Aufsichtsrat hat eine Kontrollfunktion und berät den
    
    Vorstand und die Geschäftsführung

</div></div></div>Die Generalversammlung der Smart Genossenschaft findet in der Regel im Juni jeden Jahres statt. Die Einladung erfolgt 2 Wochen vor Termin per E-Mail.

Die Generalversammlungen und Abstimmungen finden online statt, gefolgt von einem vor Ort Programm in Berlin.