# Sozialabgaben und Lohnsteuer

Bei einer Anstellung (für die Dauer des Arbeitsvertrags), werden die Sozialabgaben und Lohnsteuer von deinen Einnahmen abgezogen und von der Genossenschaft abgeführt. Dabei werden **sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil** von dem Mitglied beglichen.

Wie viel Einnahmen pro Monat in eine Anstellung investiert werden, kann anhand von [Anstellungskategorien](https://guide.smartde.coop/books/deine-anstellung/page/anstellungskategorien) frei entschieden werden.

Die Sozialabgaben setzen sich folgendermaßen zusammen:

<table border="1" id="bkmrk-gesetzliche-krankenv"><colgroup><col></col><col></col></colgroup><tbody><tr><td>Gesetzliche Krankenversicherung</td><td>14,6 % plus Zusatzbeitrag</td></tr><tr><td>Pflegeversicherung</td><td>3,05 – 3,4 %, mit/ohne Kind</td></tr><tr><td>Rentenversicherung</td><td>18,6 %</td></tr><tr><td>Arbeitslosenversicherung</td><td>2,4 %</td></tr><tr><td>Zusätzliche Arbeitgeber-Kosten/Umlagen</td><td>variabel zwischen 0,5 und 3,5 %</td></tr><tr><td>Lohnsteuer</td><td>progressiv je nach Einkommen</td></tr></tbody></table>

<p class="callout info">Der Grundfreibetrag für Lohnsteuer ändert sich jedes Jahr und hängt von deinen persönlichen Merkmalen ab. Nutzte den [Lohnsteuerrechner](https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2024/eingabeformbl2024.xhtml) auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen, um genau zu berechnen, wie viel Lohnsteuer du eventuell zahlst.</p>