Vor der Anstellung
Anstellungsbedingungen
Für eine Anstellung bei Smart erhältst du einen Anstellungsvertrag. Voraussetzung dafür sind die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und Aufträge, die deine Anstellungskosten decken. Natürlich müssen auch formale arbeitsrechtliche Bedingungen erfüllt sein.
Deine Mitgliedschaft bei Smart bedeutet nicht, dass du automatisch bei Smart angestellt bist. Du musst Smart aktiv über dein Anstellungswunsch informieren und Aufträge einreichen. Deine Anstellung ist erst bestätigt, wenn du den Arbeitsvertrag von uns per E-Mail erhalten hast und dann im Anschluss diesen Vertrag unterschrieben an uns per E-Mail zurückschickst.
Voraussetzungen für die Anstellung
- Gewöhnlicher Wohnsitz in Deutschland
- Es müssen Aufträge vorhanden sein, die von Smart in Rechnung gestellt werden können.
- Für eine sozialversicherungspflichtige Anstellung müssen deine Einnahmen mindestens 760 € netto im Schnitt pro Monat betragen.
- Die Standard-Mindestlaufzeit eines Vertrags ist vier Monate.
- Um über eine Anstellung bei Smart krankenversichert zu sein, muss der Anteil des Einkommens aus der Anstellung bei Smart den Hauptteil des Gesamteinkommens betragen (bei gleichzeitiger selbstständigen Tätigkeit)
- Nicht-EU-Staatsangehörige müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, die eine Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) erlaubt.
- Ein Arbeitsvertrag kann jeweils am 1. Tag eines Monats beginnen.
Frist beachten
Jede Anfrage bezüglich eines Arbeitsvertrags für den Folgemonat muss bei uns spätestens am letzten Tag des vorherigen Monats kommuniziert werden. Wenn du z. B. dein Gehalt für Februar ändern willst, musst du uns bis zum 31. Januar Bescheid geben!
Anstellung im Smart Portal beantragen
Du möchtest bei Smart angestellt sein und hast bereits Aufträge? Dann stelle im Smart Portal eine neue Anstellungsanfrage.
Du hast bereits einen laufenden Arbeitsvertrag und willst eine Änderung oder Verlängerung beantragen? Dann lies weiter hier.
1. Wähle das Budget aus dem deine Anstellung stattfinden soll. HIer kannst du zwischen der Smart Genossenschaft und dem Smart Bildungswerk wählen, je nach dem welche Aufträge du mit Smart realisierst.
Dein Budget wird erst generiert nachdem dein erster Auftrag von Smart bestätigt wurde. Erst dann ist es möglich, eine Anstellungsanfrage zu schicken. Hier findest du mehr über Auftragserstellung.
Smart eG und Smart Bildungswerk sind zwei getrennte juristische Personen. Aufträge, die über einen Rechtsträger abgewickelt werden, können nur für eine Beschäftigung bei diesem Unternehmen verwendet werden. Wenn du einige Aufträge über die Smart eG und andere über das Smart Bildungswerk abwickelst, kannst du zwei getrennte Arbeitsverträge beantragen, um die beiden verfügbaren Budgets sich auszahlen zu lassen.
2. Wähle Beginn und Ende der Anstellung
3. Beschreibe die Berufsbezeichnung, wie sie in deinem Arbeitsvertrag stehen soll.
4. Wähle eine Dienstleistungskategorie, die deinem Beruf am nächsten kommt.
5. Wähle eine Anstellungskategorie. Hier siehst Du den Namen der Anstellungskategorie und die ungefähren gesamt Anstellungskosten pro Monat.
6. Die Arbeitszeit pro Woche ist ein Maximalwert um den Mindestlohn zu gewährleisten. Achte darauf, dass du die wöchentliche Stundenzahl nicht überschreitest. Sollte deine Arbeitszeit pro Woche abweichen, kannst Du dies im Kommentar eintragen.
7. Sende deine Anstellungsanfrage ab. Du erhältst eine Benachrichtigung per E-Mail sobald wir deine Anfrage bearbeitet haben.
Minijobs
Für wen?
Es handelt sich um einen Minijob, wenn dein Bruttogehalt unter 538 EUR liegt (Stand 2024). Bei Smart kannst mit als Minijobber maximal 520 EUR verdienen, was der Minijob-Kategorie M10 entspricht. Die komplette Liste der Anstellungskategorien findest du hier.
Obwohl Minijobber keine sozialversicherungspflichte Abgaben haben und keine Lohnsteuer erhoben werden, entstehen trotzdem Pauschalkosten auf der Seite der Arbeitgeber, die aus deinem Budget beglichen werden. In der Tabelle der Anstellungskategorien findest du die gesamten Anstellungskosten. Mehr Infos zu den Abgaben findest in auf der Webseite der Minijob-Zentrale.
Bitte beachte, dass du mit Minijob keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommst. Minijob kann eine gute Option für dich sein falls du schon einen Sozialversicherungsstatus hast und mit Smart nebenbei Aufträge abwickelst. Das gilt z.B. für Studierende, Familienversicherte oder Angestellte.
Minijob Checkliste
Alle Minijobber müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Deshalb solltest du die Minijob-Checkliste zusätzlich ausfüllen, wenn du bei uns mit einem Minijob angestellt bist. Wir werden diese Informationen an die Minijob-Zentrale weiterleiten.
Die Checkliste auf Deutsch und Englisch sowie Anlagen dazu findest du unten:
Minijob-Checkliste (DE)
Minijob-Checkliste (EN)
Rentenbeiträge
Wenn du als Minijobber angestellt bist, kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Unter Punkt 5 solltest du angeben, ob du die Rentenbeiträge abführen möchtest oder nicht. Falls du dich dagegen entscheidest, wirst du etwas mehr Netto-Gehalt bekommen.
Wenn du die Frage mit 'Ja' beantwortest, solltest du zusätzlich den beiliegenden Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung ausfüllen, unterschreiben und an Smart schicken.
Wie berechnen sich Rentenbeiträge auf der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite?
Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt insgesamt 32,55 EUR. Der Anteil des Arbeitgebers (also der Unterschied zwischen deinem Bruttogehalt und den Anstellungskosten) beträgt 15%.
Beispiel: Bei einem Gehalt von 100 EUR entspricht der Arbeitgeberanteil 15 EUR. Der Rest (17,55 EUR) wird dann vom Arbeitnehmerbrutto abgezogen. Bei einem Gehalt von 165 EUR beträgt der Arbeitgeberanteil 24,75 EUR, während der Arbeitnehmeranteil dann nur noch 7,80 EUR beträgt.